Ausschreibung
Ausschreibung bezeichnet die wettbewerbliche Aufforderung eines Auftraggebers an Unternehmen, Angebote oder Teilnahmeanträge für eine bestimmte Leistung einzureichen. Im öffentlichen Auftragswesen ist sie ein zentrales Element transparenter Beschaffung. Die Ausschreibung beschreibt Leistungsgegenstand, Bedingungen, Fristen, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien. Der Begriff wird häufig allgemein verwendet; rechtlich entscheidend ist die konkrete Verfahrensart und das anwendbare Vergaberegelwerk.
Bedeutung
Eine öffentliche Bekanntmachung ermöglicht einem unbeschränkten Kreis interessierter Unternehmen die Teilnahme. In anderen Verfahren wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt oder nur ein zulässig begrenzter Kreis angesprochen.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Die Leistungsbeschreibung muss eindeutig, vollständig und grundsätzlich produktneutral sein. Fristen müssen angemessen, Kriterien vorab bekannt und alle Bieter gleich behandelt werden. Änderungen sind transparent mitzuteilen und können Fristverlängerungen erfordern.
Beispiel
Eine Kommune veröffentlicht die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mit technischen Mindestanforderungen, Eignungsnachweisen, Angebotsfrist und gewichteten Zuschlagskriterien.
Häufige Fragen
Ist jede Ausschreibung öffentlich zugänglich?
Nein. Je nach Verfahrensart kann nach einem Teilnahmewettbewerb nur ein ausgewählter Bewerberkreis Angebote abgeben.
Darf eine bestimmte Marke verlangt werden?
Nur ausnahmsweise bei sachlicher Rechtfertigung; regelmäßig sind produktneutrale Anforderungen oder der Zusatz „oder gleichwertig“ erforderlich.
Verwandte Begriffe
Siehe Vergabeverfahren, Vergabeunterlagen, Zuschlagskriterium und Öffentliches Auftragswesen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.