Wettbewerbsregister
Das Wettbewerbsregister ist eine beim Bundeskartellamt geführte elektronische Datenbank zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen. Es stellt Auftraggebern Informationen über bestimmte rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen, Strafbefehle und Bußgeldentscheidungen bereit, die vergaberechtliche Ausschlussgründe betreffen können. Das Register ersetzt nicht die eigene Ausschlussentscheidung des Auftraggebers, sondern liefert eine einheitliche Informationsgrundlage.
Bedeutung
Rechtsgrundlage ist das Wettbewerbsregistergesetz. Behörden übermitteln eintragungspflichtige Entscheidungen. Unternehmen können Auskunft beantragen und unter gesetzlichen Voraussetzungen eine vorzeitige Löschung nach Selbstreinigung erreichen.
Voraussetzungen und Ablauf
Auftraggeber müssen vor bestimmten Zuschlägen das Register abfragen; unterhalb gesetzlicher Wertgrenzen kann eine Abfrage möglich sein. Ein Treffer führt nicht automatisch zum Ausschluss. Auftraggeber prüfen Zurechnung, Ausschlussgrund, Selbstreinigung und Verhältnismäßigkeit.
Beispiel
Vor Zuschlag eines größeren Auftrags fragt eine Behörde das Register ab. Eine Eintragung wegen Bestechung veranlasst sie, zwingenden Ausschluss und vorgelegte Selbstreinigungsmaßnahmen zu prüfen.
Häufige Fragen
Ist das Register öffentlich einsehbar?
Nein. Zugriff und Auskünfte richten sich nach dem WRegG; es ist kein allgemein öffentliches Register.
Führt jede Eintragung automatisch zum Ausschluss?
Nein. Die vergaberechtliche Entscheidung bleibt beim Auftraggeber und hängt von Ausschlussgrund, Fristen und Selbstreinigung ab.
Verwandte Begriffe
Siehe Ausschlussgrund, öffentlicher Auftraggeber und das WRegG.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.