Endurteil
Endurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, durch die der Rechtsstreit in der jeweiligen Instanz vollständig oder hinsichtlich eines selbständigen Teils beendet wird. Es ergeht, sobald die Sache entscheidungsreif ist, und enthält eine Sach- oder Prozessentscheidung samt Kosten- und Vollstreckungsausspruch. Vom Endurteil zu unterscheiden sind Zwischenurteil und bloßer Beschluss. Mit Verkündung oder Zustellung wird das Urteil existent; formelle Rechtskraft tritt ein, wenn kein zulässiger Rechtsbehelf mehr eingelegt werden kann.
Rechtliche Bedeutung
Das Endurteil bildet den typischen Abschluss des Erkenntnisverfahrens in einer Instanz und kann einen Vollstreckungstitel schaffen.
Voraussetzungen und Folgen
Entscheidungsreife setzt voraus, dass alle erheblichen Fragen geklärt sind. Urteilstenor, Tatbestand und Entscheidungsgründe richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Beispiel
Nach mündlicher Verhandlung und Beweisaufnahme verurteilt das Gericht den Beklagten abschließend zur Zahlung und entscheidet zugleich über Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit.
Häufige Fragen
Ist jedes Endurteil rechtskräftig?
Nein. Rechtskraft tritt erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder Abschluss der Rechtsmittelinstanz ein.
Kann ein Endurteil die Klage abweisen?
Ja, sowohl aus prozessualen als auch aus materiell-rechtlichen Gründen.
Was unterscheidet es vom Zwischenurteil?
Das Endurteil beendet die Instanz für den entschiedenen Gegenstand, das Zwischenurteil grundsätzlich nicht.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtshängigkeit, Klageantrag und Begründetheit einer Klage. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.