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Reichszivilprozessordnung

Die Reichszivilprozessordnung war die 1877 verkündete und 1879 in Kraft getretene reichseinheitliche Kodifikation des gerichtlichen Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Als Teil der Reichsjustizgesetze vereinheitlichte sie Zuständigkeiten, Klage, Verhandlung, Beweis, Urteil, Rechtsmittel und Zwangsvollstreckung. Leitbilder waren unter anderem Mündlichkeit, Öffentlichkeit und Parteibetrieb. Nach zahlreichen Änderungen bildet das Gesetz in rechtlicher Kontinuität die heutige Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Historische Einordnung

Gemeinsam mit Gerichtsverfassungsgesetz, Strafprozessordnung und Konkursordnung schuf sie eine einheitliche Verfahrensordnung für die neue Reichsjustiz.

Rechtliche Bedeutung

Die Parteien bestimmen grundsätzlich Streitgegenstand und Tatsachenvortrag, während das Gericht das Verfahren leitet und Recht anwendet. Historisch wurden diese Grundsätze vielfach fortentwickelt.

Beispiel

Ein Kaufmann konnte eine Zahlungsklage nach reichsweit einheitlichen Prozessregeln erheben und ein Urteil nach denselben Vollstreckungsregeln durchsetzen lassen.

Häufige Fragen

Gilt sie unverändert weiter?

Nein. Die heutige ZPO beruht auf ihr, wurde jedoch häufig und teilweise grundlegend reformiert.

Wann trat sie in Kraft?

Am 1. Oktober 1879 zusammen mit den übrigen zentralen Reichsjustizgesetzen.

Warum war sie bedeutsam?

Sie ersetzte die Vielfalt einzelstaatlicher Prozessordnungen durch ein einheitliches Reichsrecht.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Grundlagen und historische Zusammenhänge.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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