Bedrohung
Bedrohung ist das gesetzlich erfasste Inaussichtstellen einer rechtswidrigen Tat gegen eine Person oder eine ihr nahestehende Person. Der Begriff bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form strafbaren Verhaltens und ist von verwandten Straftatbeständen sorgfältig abzugrenzen. Für die Strafbarkeit müssen die objektiven und subjektiven Merkmale sowie Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen sind gegebenenfalls gesondert zu prüfen.
Rechtliche Bedeutung
§ 241 StGB schützt den individuellen Rechtsfrieden. Welche angekündigten Taten erfasst sind, richtet sich nach den gesetzlichen Varianten; maßgeblich ist, ob die Erklärung objektiv als ernst gemeinte Drohung erscheint.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Der Täter kündigt dem Opfer glaubhaft an, es am folgenden Tag schwer körperlich zu verletzen.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen hat Bedrohung?
Erforderlich sind die im jeweiligen Straftatbestand genannten objektiven und subjektiven Merkmale sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld.
Ist auch der Versuch strafbar?
Das richtet sich nach der gesetzlichen Einordnung als Verbrechen oder Vergehen und danach, ob das Gesetz die Versuchsstrafbarkeit ausdrücklich anordnet.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Vorsatz, Strafantrag, Verbrechen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.