Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Typischerweise setzen sich die Partner zunächst gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gemeinsame Kinder oder andere Personen zu Schlusserben des Letztversterbenden. Dadurch erhält der überlebende Partner zunächst den gesamten Nachlass. Die Gestaltung kann jedoch Pflichtteilsansprüche, erbschaftsteuerliche Nachteile und eine erhebliche Bindungswirkung nach dem ersten Todesfall auslösen.

Typische Gestaltung

In der Einheitslösung wird der überlebende Partner Vollerbe; die Kinder werden erst nach dessen Tod Schlusserben. Davon zu unterscheiden ist die Trennungslösung, bei der Vor- und Nacherbschaft angeordnet werden. Welche Auslegung gilt, hängt vom Wortlaut und vom Willen der Testierenden ab.

Bindungswirkung und Widerruf

Wechselbezügliche Verfügungen können zu Lebzeiten beider Partner nur unter besonderen Voraussetzungen widerrufen werden. Nach dem ersten Todesfall ist der Überlebende häufig gebunden. Eine sorgfältige Formulierung von Änderungsbefugnissen ist deshalb wichtig.

Beispiel

Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben und ihre beiden Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Stirbt ein Ehegatte, erbt zunächst der andere; die Kinder erben grundsätzlich erst nach dessen Tod.

Häufige Fragen

Ist das Berliner Testament gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Es ist eine gebräuchliche Gestaltung des gemeinschaftlichen Testaments, keine zwingende gesetzliche Standardlösung.

Können Kinder beim ersten Todesfall den Pflichtteil verlangen?

Ja, sofern sie durch die Erbeinsetzung des überlebenden Partners enterbt sind und kein wirksamer Verzicht vorliegt.

Verwandte Begriffe

Testament, Erbe, Schlusserbe, Pflichtteil, Erbvertrag.

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