| | | |

Restwert eines Kraftfahrzeugs

Restwert eines Kraftfahrzeugs ist der Marktwert, den ein unfallbeschädigtes Fahrzeug im vorhandenen Zustand noch besitzt. Er wird bei der Totalschadenabrechnung grundsätzlich vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und bestimmt dadurch den ersatzfähigen Wiederbeschaffungsaufwand. Maßgeblich ist regelmäßig der regionale allgemeine Markt, den ein Geschädigter ohne besondere Mühen erreichen kann. Ein rechtzeitig vor der Veräußerung übermitteltes, konkretes und zumutbares höheres Restwertangebot des Versicherers kann jedoch zu berücksichtigen sein.

Rechtliche Einordnung

Der Restwert ist Teil der Schadensberechnung nach § 249 BGB. In der Praxis wird er regelmäßig durch ein Sachverständigengutachten anhand mehrerer regionaler Angebote ermittelt.

Bedeutung und Abgrenzung

Restwert und Wiederbeschaffungswert beziehen sich auf unterschiedliche Zustände: Der Restwert bewertet das beschädigte Fahrzeug, der Wiederbeschaffungswert ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug vor dem Unfall.

Beispiel

Ein Gutachter ermittelt einen Wiederbeschaffungswert von 12.000 Euro und einen regionalen Restwert von 3.000 Euro. Bei Totalschaden beträgt der Wiederbeschaffungsaufwand grundsätzlich 9.000 Euro.

Häufige Fragen

Muss der Geschädigte auf ein Versicherungsangebot warten?

Regelmäßig darf er auf ein ordnungsgemäßes Gutachten vertrauen und verwerten; ein bereits vorliegendes zumutbares höheres Angebot darf er nicht ohne Weiteres ignorieren.

Zählt eine Internet-Restwertbörse?

Ein dort erzielbarer Spezialpreis ist nicht stets maßgeblich. Entscheidend sind Zugänglichkeit und Zumutbarkeit im konkreten Fall.

Darf der Geschädigte das Auto behalten?

Ja. Der objektive Restwert wird dennoch rechnerisch vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Verwandte Begriffe und Quellen

Verkehrsunfall, Schadensersatz, Halterhaftung, Betriebsgefahr, Mitverschulden und Kfz-Haftpflichtversicherung

Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Verfügungsgrund

    Verfügungsgrund ist die besondere Dringlichkeit oder Gefährdung, die eine einstweilige Verfügung erforderlich macht. Der Antragsteller muss zeigen, dass ohne sofortigen gerichtlichen Schutz die Verwirklichung seines Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde oder eine vorläufige Regelung zur Abwendung erheblicher Nachteile nötig ist. Allgemeine Eile genügt nicht; maßgeblich sind konkrete Umstände. Wer trotz Kenntnis längere Zeit untätig…

  • Bindungstoleranz

    Bindungstoleranz bezeichnet im Familienrecht die Fähigkeit und Bereitschaft eines Elternteils, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil und zu weiteren wichtigen Bezugspersonen zu akzeptieren und zu fördern. Sie ist ein Kriterium bei Entscheidungen über elterliche Sorge, Aufenthalt und Umgang. Maßgeblich bleibt das Kindeswohl. Fehlende Bindungstoleranz kann problematisch sein, rechtfertigt für sich allein aber nicht automatisch…

  • |

    Glaubhaftmachung

    Glaubhaftmachung ist eine erleichterte Form der Tatsachenfeststellung, bei der das Gericht nicht volle Überzeugung gewinnen muss. Es genügt regelmäßig, dass eine behauptete Tatsache überwiegend wahrscheinlich ist. Neben den üblichen Beweismitteln können alle geeigneten Mittel verwendet werden, insbesondere auch eine Versicherung an Eides statt. Die Glaubhaftmachung ist vor allem im einstweiligen Rechtsschutz und bei bestimmten prozessualen…

  • Privates Baurecht

    Privates Baurecht betrifft die privatrechtlichen Beziehungen bei Bauvorhaben. Es umfasst vor allem Bauverträge, Werkvertragsrecht, Mängelansprüche, Architekten- und Ingenieurverträge sowie Nachbarrechte. Anders als das öffentliche Baurecht entscheidet es nicht über die behördliche Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens. Einordnung Der Begriff ist eng mit Baurecht, Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht verbunden. Beispiel Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens hängt regelmäßig von den einschlägigen…

  • | | |

    Sozialbindung des Eigentums

    Sozialbindung des Eigentums bezeichnet den Verfassungsgrundsatz aus Artikel 14 Absatz 2 GG, wonach Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Eigentumsrechte bestehen daher nicht grenzenlos, sondern werden durch Gesetze in einen sozialen Zusammenhang eingeordnet. Im Zivilrecht zeigt sich dies etwa im Miet-, Nachbar-, Sachen- und Verbraucherrecht. Die konkrete Belastung muss…

  • |

    Doppelresidenz

    Doppelresidenz bezeichnet eine Betreuungsform, bei der ein Kind nach der Trennung in beiden elterlichen Haushalten regelmäßig und in erheblichem Umfang lebt. Der Begriff wird häufig für das Wechselmodell verwendet, betont jedoch die zwei tatsächlichen Lebensmittelpunkte. Eine eigenständige gesetzliche Statusform ist die Doppelresidenz nicht. Ihre Ausgestaltung richtet sich nach Kindeswohl, Kindeswille, Entfernung der Wohnungen, Alltagsorganisation und…