Beschwerde

Beschwerde ist ein Rechtsmittel, mit dem vor allem gerichtliche Beschlüsse und andere gesetzlich bestimmte Entscheidungen angefochten werden können. Sie ermöglicht eine Überprüfung durch das Ausgangsgericht oder ein übergeordnetes Gericht.

Gegenstand der Beschwerde

Während Berufung und Revision regelmäßig gegen Urteile gerichtet sind, betrifft die Beschwerde vor allem Beschlüsse und Verfügungen. Welche Entscheidungen anfechtbar sind, richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung.

Einfache und sofortige Beschwerde

Die einfache Beschwerde ist insbesondere im Strafprozess verbreitet. Nach § 304 StPO ist sie grundsätzlich gegen erstinstanzliche Beschlüsse und richterliche Verfügungen zulässig, soweit das Gesetz sie nicht ausschließt.

Die sofortige Beschwerde ist an eine kurze gesetzliche Frist gebunden. Sie ist nur statthaft, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht. Im Zivilprozess regeln §§ 567 ff. ZPO ihre Voraussetzungen.

Abhilfe und Beschwerdegericht

Das Gericht, dessen Entscheidung angegriffen wird, prüft häufig zunächst, ob es der Beschwerde abhilft. Ändert es seine Entscheidung nicht, legt es die Sache dem zuständigen Beschwerdegericht vor.

Voraussetzungen

Die Beschwerde muss statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt werden. Der Beschwerdeführer muss außerdem durch die Entscheidung nachteilig betroffen sein. Je nach Verfahrensart können ein bestimmter Beschwerdewert oder eine Zulassung erforderlich sein.

Abgrenzung

Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel und damit zugleich ein Rechtsbehelf. Von der Verfassungsbeschwerde ist sie deutlich zu unterscheiden: Diese dient ausschließlich dem Schutz von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten.

Beispiel

Lehnt ein Gericht einen Antrag durch anfechtbaren Beschluss ab, kann der Betroffene die gesetzlich vorgesehene Beschwerde einlegen. Das Beschwerdegericht prüft dann die angegriffene Entscheidung.

Häufige Fragen

Ist jeder Beschluss anfechtbar?

Nein. Manche Beschlüsse sind ausdrücklich unanfechtbar oder nur zusammen mit der Endentscheidung überprüfbar.

Hat eine Beschwerde aufschiebende Wirkung?

Nicht immer. Das richtet sich nach der einschlägigen Verfahrensordnung.

Verwandte Begriffe

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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