Binnenstaat
Ein Binnenstaat ist ein Staat ohne Meeresküste. Das Seerechtsübereinkommen berücksichtigt seine besondere geographische Lage durch Rechte auf Zugang zum und vom Meer sowie Transit durch andere Staaten. Binnenstaaten können außerdem Schiffe unter ihrer Flagge auf der Hohen See fahren lassen. Fehlende Küsten schließen die Teilnahme am Seeverkehr daher nicht aus. Die Ausübung besonderer Zugangs- und Ressourcenrechte unterliegt jedoch den Voraussetzungen des Übereinkommens und erforderlichen Vereinbarungen mit den betroffenen Staaten.
Seerechtliche Stellung
Artikel 124 definiert den Binnenstaat, Artikel 125 regelt Zugang und Transit. Nach Artikel 90 steht das Recht zur Schifffahrt auf der Hohen See allen Staaten zu. Artikel 69 betrifft unter näheren Voraussetzungen die Beteiligung an überschüssigen lebenden Ressourcen ausschließlicher Wirtschaftszonen derselben Region; daraus folgt kein allgemeines Fischereirecht in fremden Seegebieten.
Beispiel
Der Binnenstaat A will Exportwaren über einen Hafen des Küstenstaats B verschiffen. Beide Staaten vereinbaren den Transit auf bestimmten Bahnstrecken sowie die Abfertigung der Waren. Die fehlende eigene Meeresküste hindert A damit nicht an der Teilnahme am Seehandel.
FAQ
Ist ein Staat mit nur einem Binnensee ein Küstenstaat?
Eine Küste an einem Binnensee ist grundsätzlich keine Meeresküste im Sinne dieser Definition.
Kann ein Binnenstaat eine Handelsflotte haben?
Ja. Auch seine Schiffe können unter seiner Flagge auf der Hohen See fahren.
Besteht ein beliebiges Nutzungsrecht an fremden Häfen?
Nein. Die konkreten Zugangs- und Transitbedingungen müssen rechtlich geregelt werden.
Verwandte Begriffe
Seevölkerrecht · Territorialgewässer · Ausschließliche Wirtschaftszone · Festlandsockel · Hohe See
Quellen und weiterführende Informationen
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, amtlicher Text · Artikel 25 GG und Völkerrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.