Cassis-Formel
Cassis-Formel besagt, dass Waren, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und in Verkehr gebracht wurden, grundsätzlich auch in anderen Mitgliedstaaten zugelassen werden müssen. Beschränkungen durch unterschiedslos geltende nationale Regeln können nur durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein und müssen verhältnismäßig bleiben. Die vom Europäischen Gerichtshof entwickelte gegenseitige Anerkennung stärkt den Binnenmarkt, ohne jede nationale Produktregel vollständig zu harmonisieren.
Rechtliche Einordnung
Die Formel stammt aus dem Urteil Cassis de Dijon und ergänzt das Verbot mengenmäßiger Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung nach Artikel 34 AEUV.
Voraussetzungen und Bedeutung
Prüfungsmaßstab
Geprüft werden rechtmäßiger Vertrieb im Herkunftsstaat, Marktzugangshindernis, Harmonisierung, zwingendes Erfordernis, Eignung, Erforderlichkeit und kohärente Anwendung.
Rechtsfolge
Nicht gerechtfertigte nationale Produktanforderungen dürfen auf eingeführte Waren nicht angewandt werden. Zulässige Schutzmaßnahmen müssen das mildeste geeignete Mittel wählen.
Beispiel
Ein Mitgliedstaat verlangt einen höheren Mindestalkoholgehalt für Likör als der Herkunftsstaat. Verbraucherinformation durch Kennzeichnung kann ein milderes Mittel als ein Verkaufsverbot sein.
Häufige Fragen
Was bedeutet gegenseitige Anerkennung?
Rechtmäßig vermarktete Waren sollen grundsätzlich Zugang zu den Märkten der anderen Mitgliedstaaten erhalten.
Welche zwingenden Erfordernisse gibt es?
Beispiele sind Verbraucherschutz, Lauterkeit des Handelsverkehrs, wirksame Steueraufsicht oder Umweltschutz.
Gilt die Formel bei vollständiger Harmonisierung?
Dann ist vorrangig der einschlägige Unionsrechtsakt maßgeblich.
Weiterführende Hinweise
Passende Wörterbuchartikel: Europarecht, EU-Verordnung, Sekundärrecht der Europäischen Union. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten europarecht-faq.de und die konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.