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Code pénal von 1810

Der Code pénal von 1810 ist das unter Napoleon erlassene französische Strafgesetzbuch, das Straftaten und Strafen systematisch regelte. Es unterschied nach der gesetzlichen Strafandrohung zwischen crimes, délits und contraventions und verband kodifiziertes Strafrecht mit einer teils sehr strengen Sanktionsordnung. Gemeinsam mit dem Strafverfahrensgesetzbuch von 1808 prägte es die französische Strafrechtspflege des neunzehnten Jahrhunderts. Der historische Gesetzestext ist von späteren Änderungen und dem heute geltenden französischen Strafgesetzbuch sorgfältig zu unterscheiden.

Straftat, Strafe und Kodifikation

Der Gesetzgeber legte strafbare Handlungen und Rechtsfolgen in einem gegliederten Gesetzbuch fest. Die Dreiteilung der Delikte strukturierte auch Zuständigkeiten und Verfahren. Gesetzliche Festlegung bedeutete jedoch noch keine humane Strafrechtsordnung: Der ursprüngliche Text kannte etwa Todesstrafe und Zwangsarbeit. Für historische Fälle sind Tatzeit, damals geltende Fassung und zuständiges Gericht zu klären. Die Verfahrensregeln standen in einem eigenen Code.

Beispiel

Ein Richter beurteilt einen Diebstahl im Frankreich des frühen neunzehnten Jahrhunderts. Er muss den einschlägigen Tatbestand und seine Strafandrohung im damals geltenden Code bestimmen. Die bloße heutige deutsche Einordnung als Vergehen ersetzt diese Prüfung nicht.

FAQ

Ist dies eine Strafprozessordnung?

Nein. Das Gesetzbuch regelte hauptsächlich Straftaten und Sanktionen; das Strafverfahren war gesondert kodifiziert.

Was bedeutet die Dreiteilung?

Crimes, délits und contraventions bezeichneten unterschiedliche Deliktskategorien anhand der vorgesehenen Strafen.

Kann man die Originalfassung heute anwenden?

Sie dient als historische Quelle. Für einen aktuellen Fall ist das gegenwärtig einschlägige Recht maßgeblich.

Verwandte Begriffe

Rechtsgeschichte · Kodifikation · Strafrecht · Reichsstrafgesetzbuch · Constitutio Criminalis Carolina · Rückwirkungsverbot im Strafrecht

Quellen und weiterführende Informationen

Légifrance: historische Fassung des Code pénal · Zum Vergleich: Justizgarantien des Grundgesetzes

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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