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Code d’instruction criminelle von 1808

Der Code d’instruction criminelle von 1808 ist das napoleonische französische Strafverfahrensgesetzbuch, das Ermittlungen, Anklage und gerichtliche Behandlung von Straftaten ordnete. Es verband Elemente älterer schriftlicher Untersuchungsverfahren mit Errungenschaften der Revolution, darunter öffentliche mündliche Verhandlungen und Geschworenenentscheidungen in bestimmten Strafsachen. Die Kodifikation ergänzte das materielle Strafrecht, statt selbst hauptsächlich Straftatbestände festzulegen. Ihr Verfahrensmodell prägte die weitere französische Entwicklung, gewährleistete aber noch keinen mit heutigen Maßstäben gleichzusetzenden durchgehenden Schutz des Beschuldigten.

Untersuchung und Hauptverhandlung

Das Gesetzbuch verband eine nichtöffentliche, schriftlich geprägte Voruntersuchung mit einer mündlichen und öffentlichen Verhandlung vor dem zuständigen erkennenden Gericht. Bei schweren Straftaten entschieden Geschworene über die Schuldfrage. Daneben bestanden besondere Gerichtsformen ohne diesen allgemeinen Schutz. Der Untersuchungsrichter erhielt eine wichtige Rolle. Die historische Ordnung ist deshalb sowohl unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensstruktur als auch der Machtstellung staatlicher Verfolgungsorgane zu betrachten.

Beispiel

Nach dem Verdacht einer schweren Straftat werden Beweise zunächst in der Voruntersuchung gesammelt. In einer anschließenden öffentlichen Verhandlung können Zeugen mündlich gehört werden. Die unterschiedlichen Phasen erfüllen verschiedene Aufgaben innerhalb desselben Strafverfahrens.

FAQ

Ist dies der Code pénal von 1810?

Nein. Der Code pénal regelte vor allem Tatbestände und Strafen, der Code von 1808 das Verfahren.

War das gesamte Verfahren öffentlich?

Nein. Insbesondere die Voruntersuchung war schriftlich und nichtöffentlich geprägt.

Gab es immer Geschworene?

Nein. Die Zuständigkeit hing von der Deliktsart und der jeweiligen Gerichtsform ab.

Verwandte Begriffe

Rechtsgeschichte · Kodifikation · Strafrecht · Hauptverfahren im Strafprozess · Mündlichkeitsgrundsatz im Strafprozess · Rechtsstaatsprinzip

Quellen und weiterführende Informationen

Clémence Zacharie: Entstehung und Struktur des Strafverfahrensgesetzbuchs · Assemblée nationale: napoleonische Kodifikationen · Zum Vergleich: Justizgarantien des Grundgesetzes

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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