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Aussageverweigerungsrecht

Aussageverweigerungsrecht ist das Recht des Beschuldigten oder Angeklagten, sich zum Tatvorwurf nicht äußern und einzelne oder sämtliche Fragen unbeantwortet lassen zu dürfen. Der Begriff gehört zum Strafrecht oder Strafprozessrecht und bestimmt die Einordnung einer Tat, die Stellung eines Beteiligten oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach den einschlägigen Strafgesetzen. Rechtsprechung und Verfahrensgrundrechte prägen die Anwendung im Einzelfall. Eine sorgfältige Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist regelmäßig erforderlich.

Rechtliche Bedeutung

Es folgt aus dem Grundsatz, dass niemand zu seiner eigenen strafrechtlichen Belastung gezwungen werden darf. Aus zulässigem Schweigen dürfen grundsätzlich keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Der Beschuldigte erklärt nach der Belehrung, bis zur Rücksprache mit seinem Verteidiger keine Angaben zu machen.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Aussageverweigerungsrecht?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Bewertung, den Fortgang des Strafverfahrens oder die Rechte und Pflichten eines Verfahrensbeteiligten.

Kann die Entscheidung überprüft werden?

Je nach Maßnahme oder Verfahrensstand bestehen Einwendungen, Anträge oder besondere Rechtsbehelfe nach der Strafprozessordnung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafantrag, In dubio pro reo

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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