Volkssouveränität
Volkssouveränität bedeutet, dass die Staatsgewalt ihre demokratische Legitimation vom Volk herleitet. Das Volk ist nicht Objekt, sondern Ursprung staatlicher Herrschaft. Für Deutschland bestimmt Art. 20 Abs. 2 GG, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Sie wird vor allem durch Wahlen und durch verfassungsmäßig eingesetzte Organe der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt.
Demokratische Legitimation
Staatliche Entscheidungen müssen sich über personelle und sachlich-inhaltliche Legitimationsketten auf das Volk zurückführen lassen.
Ausübungsformen
Das Grundgesetz nennt Wahlen und Abstimmungen sowie die Tätigkeit der besonderen Staatsorgane.
Beispiel
Die Bürger wählen den Bundestag, der seinerseits den Bundeskanzler wählt und Gesetze beschließt.
Häufige Fragen
Entscheidet das Volk jede Sachfrage unmittelbar?
Nein. Das Grundgesetz gestaltet die Bundesrepublik vorwiegend als repräsentative Demokratie.
Wer gehört zum Volk?
Im staatsrechtlichen Sinn grundsätzlich das Staatsvolk, also die Gesamtheit der Staatsangehörigen.
Verwandte Begriffe
Demokratieprinzip, Staatsvolk, Staatsgewalt, Wahl. Mehr auf das-grundgesetz.de und wahlrecht-faq.de.
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