Primärrecht der Europäischen Union
Das Primärrecht der Europäischen Union umfasst vor allem EUV, AEUV, Beitrittsverträge, Protokolle und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Es ist die ranghöchste Quelle des Unionsrechts und begrenzt die Organe beim Erlass von Sekundärrecht.
Funktion und Voraussetzungen
Sekundärrecht muss mit dem Primärrecht vereinbar sein.
Beispiel
Eine EU-Verordnung wird an den Vorgaben des AEUV gemessen.
Verwandte Begriffe
Sekundärrecht der Europäischen Union, Europäische Union (EU)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.