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Diplomatische Immunität

Diplomatische Immunität schützt diplomatische Vertreter eines Entsendestaates vor der Hoheitsgewalt des Empfangsstaates, damit sie ihre amtlichen Aufgaben unabhängig erfüllen können. Diplomaten genießen grundsätzlich umfassende Immunität von der Strafgerichtsbarkeit und weitreichende Immunität in Zivil- und Verwaltungssachen. Hinzu kommen persönliche Unverletzlichkeit sowie Schutz von Wohnung, Dokumenten und Kommunikation. Die Immunität dient nicht dem privaten Vorteil des Diplomaten, sondern den Funktionen der Mission. Der Entsendestaat kann ausdrücklich auf sie verzichten.

Umfang des Schutzes

Der diplomatische Vertreter darf grundsätzlich weder festgenommen noch in Haft gehalten werden. Von der zivilrechtlichen Immunität bestehen begrenzte Ausnahmen, etwa bei bestimmten privaten Grundstücks-, Erb- oder Berufstätigkeiten.

Pflichten und Reaktionen

Diplomaten müssen die Gesetze des Empfangsstaates achten und dürfen sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einmischen. Bei schwerwiegendem Verhalten kann der Empfangsstaat sie zur persona non grata erklären und ihre Abberufung verlangen.

Beispiel

Ein akkreditierter Diplomat kann wegen einer während seiner Amtszeit begangenen Tat im Empfangsstaat grundsätzlich nicht strafrechtlich verfolgt werden, solange kein Verzicht vorliegt.

Häufige Fragen

Bedeutet Immunität Straffreiheit?

Nein. Der Entsendestaat kann auf Immunität verzichten oder die Tat nach eigenem Recht verfolgen.

Gilt der Schutz dauerhaft?

Nach Ende der Funktion bleibt Immunität grundsätzlich nur für amtliche Handlungen bestehen.

Verwandte Begriffe

Staatenimmunität, diplomatische Mission, persona non grata, Entsendestaat, Empfangsstaat.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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