|

Diplomatische Immunität

Diplomatische Immunität schützt diplomatische Vertreter eines Entsendestaates vor der Hoheitsgewalt des Empfangsstaates, damit sie ihre amtlichen Aufgaben unabhängig erfüllen können. Diplomaten genießen grundsätzlich umfassende Immunität von der Strafgerichtsbarkeit und weitreichende Immunität in Zivil- und Verwaltungssachen. Hinzu kommen persönliche Unverletzlichkeit sowie Schutz von Wohnung, Dokumenten und Kommunikation. Die Immunität dient nicht dem privaten Vorteil des Diplomaten, sondern den Funktionen der Mission. Der Entsendestaat kann ausdrücklich auf sie verzichten.

Umfang des Schutzes

Der diplomatische Vertreter darf grundsätzlich weder festgenommen noch in Haft gehalten werden. Von der zivilrechtlichen Immunität bestehen begrenzte Ausnahmen, etwa bei bestimmten privaten Grundstücks-, Erb- oder Berufstätigkeiten.

Pflichten und Reaktionen

Diplomaten müssen die Gesetze des Empfangsstaates achten und dürfen sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einmischen. Bei schwerwiegendem Verhalten kann der Empfangsstaat sie zur persona non grata erklären und ihre Abberufung verlangen.

Beispiel

Ein akkreditierter Diplomat kann wegen einer während seiner Amtszeit begangenen Tat im Empfangsstaat grundsätzlich nicht strafrechtlich verfolgt werden, solange kein Verzicht vorliegt.

Häufige Fragen

Bedeutet Immunität Straffreiheit?

Nein. Der Entsendestaat kann auf Immunität verzichten oder die Tat nach eigenem Recht verfolgen.

Gilt der Schutz dauerhaft?

Nach Ende der Funktion bleibt Immunität grundsätzlich nur für amtliche Handlungen bestehen.

Verwandte Begriffe

Staatenimmunität, diplomatische Mission, persona non grata, Entsendestaat, Empfangsstaat.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Beschwerdebefugnis

    Die Beschwerdebefugnis ist die Befugnis eines Beschwerdeführers, eine mögliche Verletzung eigener Grundrechte mit der Verfassungsbeschwerde geltend zu machen. Sie besteht, wenn eine Grundrechtsverletzung nach dem Vortrag zumindest möglich erscheint und der Beschwerdeführer grundsätzlich selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist. Was bedeutet Beschwerdebefugnis? Die Beschwerdebefugnis gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde. Nach § 90 Abs. 1…

  • |

    Ratifikation

    Ratifikation ist der völkerrechtliche Akt, durch den ein Staat nach vorheriger Unterzeichnung endgültig seine Zustimmung ausdrückt, an einen völkerrechtlichen Vertrag gebunden zu sein. Sie erfolgt regelmäßig durch das zuständige Staatsoberhaupt oder eine andere verfassungsrechtlich bestimmte Stelle und wird international durch Austausch oder Hinterlegung einer Ratifikationsurkunde wirksam. Von der Ratifikation zu unterscheiden ist das innerstaatliche Zustimmungsverfahren,…

  • Opposition

    Als Opposition werden im parlamentarischen System die Abgeordneten und Fraktionen bezeichnet, die die Regierung nicht tragen. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, die Regierung öffentlich zu kontrollieren, politische Alternativen zu entwickeln und Kritik in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Eine handlungsfähige Opposition ist ein wesentliches Element der freiheitlichen Demokratie. Sie verfügt über allgemeine Abgeordnetenrechte und teilweise über…

  • Ewigkeitsklausel

    Die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG entzieht bestimmte Grundentscheidungen des Grundgesetzes jeder Verfassungsänderung. Geschützt sind die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung sowie die in Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze. Auch verfassungsändernde Zweidrittelmehrheiten dürfen diesen unveränderlichen Kern der Verfassungsordnung nicht antasten. Geschützte Grundsätze…

  • Behörde

    Behörde ist nach § 1 Abs. 4 VwVfG jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Entscheidend ist damit ihre Funktion, nicht allein ihre Bezeichnung oder organisatorische Form. Welche Stellen sind Behörden? Behörden können zum Bund, zu einem Land, einer Gemeinde oder zu einem anderen Träger öffentlicher Verwaltung gehören. Beispiele sind Finanzämter, Landratsämter, Polizeibehörden und…

  • Ermessensnichtgebrauch

    Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn eine Behörde das ihr gesetzlich eingeräumte Ermessen nicht ausübt, weil sie sich irrtümlich für rechtlich gebunden hält oder eine Abwägung vollständig unterlässt. Er ist ein Ermessensfehler. Voraussetzung: Ermessen Der Fehler kann nur auftreten, wenn die Ermächtigungsgrundlage der Behörde einen Entscheidungsspielraum eröffnet. Typische Formulierungen sind „kann“ oder „darf“. Rechtsfolge Nach § 114…