Drittschutz
Drittschutz bedeutet, dass eine Rechtsnorm nicht nur dem öffentlichen Interesse dient, sondern zumindest auch die individuellen Interessen eines bestimmten oder bestimmbaren Personenkreises schützt. Nur dann kann ein Betroffener die Verletzung dieser Norm grundsätzlich mit eigenen Rechtsbehelfen geltend machen. Bedeutung hat Drittschutz besonders im Bau-, Umwelt- und Gewerberecht sowie bei Amtshaftung. Ob er besteht, ergibt sich aus Wortlaut, Systematik, Zweck und Schutzrichtung der jeweiligen Vorschrift. Behördliche Entscheidung und gerichtliche Kontrolldichte müssen dabei klar unterschieden werden.
Rechtliche Bedeutung
Drittschutz verbindet objektives Recht mit subjektiven öffentlichen Rechten.
Voraussetzungen und Folgen
Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.
Beispiel
Ein Nachbar kann eine Baugenehmigung wegen Verletzung einer nachbarschützenden Abstandsflächenregel angreifen.
Häufige Fragen
Welche Bedeutung hat der Begriff?
Drittschutz verbindet objektives Recht mit subjektiven öffentlichen Rechten.
Was ist praktisch zu beachten?
Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.
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