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Einfügungsgebot

Einfügungsgebot verlangt im unbeplanten Innenbereich, dass sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt.

Einordnung

Der Begriff gehört zum Bauplanungsrecht und Baurecht.

Beispiel

Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich nach den konkreten örtlichen und gesetzlichen Vorgaben.

Häufige Fragen

Wo ist dies geregelt?

Wichtige Regeln stehen im BauGB.

Verwandte Begriffe

Bebauungsplan, Bauleitplanung, Baugenehmigung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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