Einreise- und Aufenthaltsverbot
Einreise- und Aufenthaltsverbot ist eine ausländerrechtliche Anordnung, nach der ein Ausländer für einen bestimmten Zeitraum weder in Deutschland noch grundsätzlich im Schengenraum einreisen oder sich dort aufhalten darf und ihm regelmäßig kein Aufenthaltstitel erteilt werden darf. Ein solches Verbot kann insbesondere an Ausweisung, Abschiebung, Zurückschiebung oder bestimmte asylrechtliche Entscheidungen anknüpfen. Es muss grundsätzlich befristet werden; Dauer, Beginn und mögliche Verkürzung richten sich nach Anlass und Einzelfall.
Rechtliche Einordnung
§ 11 AufenthG regelt Voraussetzungen und Wirkungen. Das Verbot kann zusammen mit einer Abschiebungsandrohung oder nach einer Ausweisung erlassen werden. Die Behörde muss gesetzliche Grenzen und schutzwürdige Belange berücksichtigen.
Rechtsfolgen und praktische Bedeutung
Während der Verbotsdauer scheiden Einreise und Aufenthalt grundsätzlich aus. Ein Verstoß kann aufenthalts- oder strafrechtliche Folgen haben. Befristung, Verkürzung oder Aufhebung sind unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich und werden durch Verwaltungsakt entschieden.
Abgrenzung
Das Einreise- und Aufenthaltsverbot ist von der bloßen Ausreisepflicht zu unterscheiden. Eine Ausreisepflicht verlangt das Verlassen des Bundesgebiets; das Verbot sperrt zusätzlich die spätere Wiedereinreise und Aufenthaltstitelerteilung.
Beispiel
Nach einer Abschiebung ordnet die Behörde ein befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot an. Der Betroffene beantragt später wegen enger familiärer Bindungen eine Verkürzung; die Behörde muss diese Umstände abwägen.
Häufige Fragen
Gilt ein Verbot immer lebenslang?
Nein. Es ist grundsätzlich zu befristen; nur gesetzliche Ausnahmefälle erlauben besonders weitreichende Wirkungen.
Gilt es nur für Deutschland?
Die Wirkungen können grundsätzlich auch den Schengenraum betreffen.
Kann die Frist verkürzt werden?
Ja. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kommen Verkürzung oder Aufhebung in Betracht.
Verwandte Begriffe und Quellen
§ 11 AufenthG und verwaltungsrecht-faq.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.