Dolus generalis

Dolus generalis bezeichnet eine ältere Fallgruppe, in der der Täter den Erfolg irrtümlich schon durch eine erste Handlung für eingetreten hält, ihn tatsächlich aber erst durch eine spätere Handlung verursacht. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

Heute werden die einzelnen Handlungsabschnitte regelmäßig getrennt geprüft. Entscheidend ist insbesondere, ob der tatsächliche Geschehensablauf noch vom ursprünglichen Vorsatz umfasst und die Abweichung wesentlich ist.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Der Täter glaubt, das Opfer bereits getötet zu haben, und verursacht dessen Tod erst beim vermeintlichen Beseitigen der Leiche.

Häufige Fragen

Warum ist Dolus generalis strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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