Mutmaßliche Einwilligung

Mutmaßliche Einwilligung ist ein Rechtfertigungsgrund, bei dem eine wirksame ausdrückliche Einwilligung fehlt, die Handlung aber dem hypothetischen Willen des Rechtsgutsträgers entspricht. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

Maßgeblich sind dessen individuelle Interessen, Wünsche und Wertvorstellungen im Zeitpunkt der Handlung. Die Figur greift nur ein, wenn eine vorherige Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Ein bewusstloser Patient wird in einer dringenden, medizinisch gebotenen Operation behandelt, zu der er sich nicht mehr äußern kann.

Häufige Fragen

Warum ist Mutmaßliche Einwilligung strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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