Entscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten

Die Entscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten erlaubt dem Elternteil, bei dem sich ein Kind gewöhnlich aufhält, häufig vorkommende Entscheidungen ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils zu treffen. Voraussetzung ist gemeinsames Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern. Alltagsangelegenheiten haben regelmäßig keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes. Fragen von erheblicher Bedeutung müssen dagegen grundsätzlich gemeinsam entschieden werden. Das Gesetz soll eine praktikable Betreuung ermöglichen und zugleich die gemeinsame Verantwortung wahren.

Typische Alltagsfragen

Dazu können Tagesablauf, gewöhnliche Freizeitaktivitäten, Kleidung, kleinere Anschaffungen und routinemäßige medizinische Versorgung gehören.

Wichtige Angelegenheiten

Schulwahl, erhebliche medizinische Eingriffe, Religion und grundlegende Aufenthaltsfragen sind regelmäßig nicht alltäglich.

Beispiel

Der betreuende Elternteil darf über die Teilnahme an einem gewöhnlichen Schulausflug entscheiden.

Häufige Fragen

Wer entscheidet während des Umgangs?

Der umgangsberechtigte Elternteil entscheidet über die tatsächliche Betreuung während dieser Zeit.

Ist jede häufige Entscheidung alltäglich?

Nein. Auch ihre langfristigen Auswirkungen sind zu berücksichtigen.

Verwandte Begriffe

Elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Personensorge. Weitere Hinweise: info-familienrecht.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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