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Finanzverfassung

Die Finanzverfassung ist die Gesamtheit der grundgesetzlichen Regeln über Einnahmen, Ausgaben und Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern. Ihr Kern steht in Art. 104a bis 115 GG. Sie verteilt Ausgabenverantwortung, Steuer-Gesetzgebungskompetenzen, Ertragshoheit und Verwaltungskompetenzen, ordnet den Finanzausgleich und begrenzt Kreditaufnahme. Ziel ist eine funktionsfähige, eigenverantwortliche und zugleich solidarische bundesstaatliche Finanzordnung. Kommunen werden insbesondere über die Länder sowie durch verfassungsrechtlich gesicherte Steuerertragsanteile und Garantien einbezogen.

Rechtliche Einordnung

Die Finanzverfassung konkretisiert Bundesstaat und Demokratie im Bereich staatlicher Mittel. Sie unterscheidet Gesetzgebung, Ertrag, Verwaltung und Ausgabenverantwortung.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Jede Steuer benötigt eine Kompetenzgrundlage. Danach bestimmen Grundgesetz und Ausführungsgesetze, welchem Hoheitsträger das Aufkommen zusteht und wer die Steuer verwaltet.

Verfassungsrechtliche Bedeutung

Die Regeln sichern parlamentarische Budgetverantwortung, föderale Eigenständigkeit und angemessenen Finanzausgleich. Änderungen zentraler Strukturprinzipien unterliegen den Grenzen der Verfassungsänderung.

Beispiel

Der Bund kann für eine Steuer die Gesetzgebungskompetenz besitzen, während ihr Aufkommen ganz oder teilweise den Ländern oder Gemeinden zufließt und Landesfinanzbehörden sie verwalten.

Häufige Fragen

Wo steht die Finanzverfassung?

Vor allem im X. Abschnitt des Grundgesetzes, Art. 104a bis 115 GG.

Ist Gesetzgebungskompetenz gleich Ertragshoheit?

Nein. Wer eine Steuer regelt, erhält nicht zwingend ihr Aufkommen.

Welche Rolle spielen Gemeinden?

Sie erhalten insbesondere Anteile an bestimmten Gemeinschaftsteuern und eigene kommunale Steuerquellen.

Weiterführende Hinweise

Siehe Bundesstaat, Finanzausgleich, Haushaltsgesetz und Schuldenbremse. Als weiterführende Quellen eignen sich steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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