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Belastungsgleichheit

Belastungsgleichheit bezeichnet das verfassungsrechtliche Gebot, steuerliche Lasten rechtlich und tatsächlich gleichmäßig auf die Steuerpflichtigen zu verteilen. Es genügt nicht, dass ein Steuergesetz abstrakt für alle gilt; der Gesetzgeber muss auch ein Erhebungsverfahren vorsehen, das die Belastung möglichst gleich durchsetzt. Strukturelle Vollzugsdefizite können deshalb Art. 3 Abs. 1 GG verletzen. Absolute Gleichheit ist nicht gefordert, wohl aber eine realitätsgerechte, folgerichtige und hinreichend kontrollierbare Besteuerung.

Rechtliche Einordnung

Belastungsgleichheit verbindet materielle Steuergleichheit mit gleichmäßigem Gesetzesvollzug. Sie ergänzt das Leistungsfähigkeitsprinzip.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Normen müssen Vergleichsgruppen sachgerecht bilden und dürfen nicht planmäßig nur bei einem Teil der Steuerpflichtigen durchsetzbar sein. Unvermeidbare Vollzugsschwankungen reichen nicht ohne Weiteres für einen Verfassungsverstoß.

Verfassungsrechtliche Bedeutung

Art. 3 Abs. 1 GG bindet Gesetzgebung und Verwaltung. Ein struktureller Erhebungsmangel kann die materielle Steuernorm verfassungswidrig machen, wenn die Ungleichheit im Regelungskonzept angelegt ist.

Beispiel

Werden bestimmte Kapitaleinkünfte zuverlässig gemeldet, vergleichbare Einkünfte aber mangels Kontrollmöglichkeiten typischerweise nicht erfasst, kann die tatsächliche Belastung auseinanderfallen.

Häufige Fragen

Geht es nur um den Gesetzestext?

Nein. Auch die vorgesehene und tatsächliche Erhebung ist für die Belastungsgleichheit bedeutsam.

Ist jeder Vollzugsfehler verfassungswidrig?

Nein. Erforderlich ist regelmäßig ein strukturelles, dem Gesetzgeber zurechenbares Defizit.

Welche Norm ist maßgeblich?

Zentral ist der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Weiterführende Hinweise

Siehe Steuergerechtigkeit, Steuerbescheid, Finanzamt und Gleichheitssatz. Als weiterführende Quellen eignen sich steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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