Forderungspfändung
Die Forderungspfändung ist die Zwangsvollstreckung in einen Anspruch des Schuldners gegen einen Dritten. Häufig werden Bankguthaben, Arbeitseinkommen oder sonstige Zahlungsansprüche gepfändet. Das Vollstreckungsgericht erlässt hierzu regelmäßig einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dem Drittschuldner zugestellt wird. Von diesem Zeitpunkt an darf der Drittschuldner grundsätzlich nicht mehr an den Schuldner leisten. Schutzvorschriften sichern insbesondere Teile des Einkommens und bestimmtes Kontoguthaben.
Funktion und Voraussetzungen
Die Pfändung erfasst nur bestehende und hinreichend bestimmte Forderungen. Der Drittschuldner muss im gesetzlichen Rahmen erklären, ob und in welcher Höhe die Forderung besteht.
Beispiel
Ein Gläubiger lässt das Girokonto des Schuldners pfänden; die Bank darf den pfändbaren Betrag danach nicht mehr an den Schuldner auszahlen.
Häufige Fragen
Ist eine Kontopfändung dasselbe wie eine Lohnpfändung?
Nein. Beide sind Forderungspfändungen, betreffen aber unterschiedliche Drittschuldner und Schutzvorschriften.
Verwandte Begriffe
Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgericht, Kontopfändung, Lohnpfändung
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