Lohnpfändung

Die Lohnpfändung ist die Pfändung eines Anspruchs des Schuldners auf Arbeitsentgelt gegen seinen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wird als Drittschuldner durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens nicht mehr an den Arbeitnehmer, sondern an den Gläubiger zu leisten. Zum Schutz des Schuldners gelten gesetzliche Pfändungsfreigrenzen und besondere Regeln für Unterhaltspflichten, Einmalzahlungen und bestimmte Einkommensbestandteile.

Funktion und Voraussetzungen

Der Arbeitgeber berechnet anhand der gesetzlichen Tabellen, welcher Anteil des Nettoverdienstes pfändbar ist. Unpfändbare Teile dürfen nicht abgeführt werden.

Beispiel

Nach Zustellung eines Pfändungsbeschlusses behält der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil des Gehalts ein und zahlt ihn an den Gläubiger.

Häufige Fragen

Ist jedes Arbeitseinkommen pfändbar?

Nein. Die gesetzlichen Freigrenzen und Schutzvorschriften sichern einen unpfändbaren Betrag.

Verwandte Begriffe

Forderungspfändung, Pfändungsfreigrenze, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Zwangsvollstreckung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | | |

    Verfassungsbeschwerde gegen Privatrechtsurteile

    Die Verfassungsbeschwerde gegen Privatrechtsurteile richtet sich gegen eine gerichtliche Entscheidung in einem Rechtsstreit zwischen Privaten. Das Bundesverfassungsgericht überprüft dabei nicht die einfache Rechtsanwendung vollständig, sondern nur, ob das Fachgericht spezifisches Verfassungsrecht verletzt hat. Grundrechte wirken über Schutzpflichten und auslegungsbedürftige Generalklauseln auf das Privatrecht ein. Beanstandet werden kann insbesondere, dass Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts bei…

  • |

    Verbandsklage

    Verbandsklage bezeichnet eine Klage, die ein Verband im eigenen Namen zur gerichtlichen Kontrolle fremder oder überindividueller Interessen erhebt. Anders als bei der üblichen Klage muss nicht notwendig eine eigene individuelle Rechtsverletzung des Verbands vorliegen. Eine Verbandsklage ist nur zulässig, wenn ein Gesetz sie ausdrücklich eröffnet und der Verband die jeweiligen Anerkennungs-, Tätigkeits- und Verfahrensvoraussetzungen erfüllt….

  • Revisionsgericht

    Ein Revisionsgericht ist ein Gericht, das angefochtene Urteile grundsätzlich auf Rechtsfehler überprüft, ohne den gesamten Sachverhalt neu festzustellen. Es kontrolliert die richtige Anwendung materiellen Rechts und ordnungsgemäß gerügte Verfahrensverstöße. Revisionsgerichte sind je nach Gerichtszweig etwa Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht oder Bundesfinanzhof; teilweise entscheiden auch Oberlandesgerichte. Bei einem durchgreifenden Fehler hebt das Revisionsgericht die Entscheidung auf…

  • | |

    Äquivalenzgrundsatz

    Äquivalenzgrundsatz verlangt, dass nationale Verfahrensregeln für Ansprüche aus Unionsrecht nicht ungünstiger ausgestaltet oder angewandt werden als für vergleichbare innerstaatliche Ansprüche. Er begrenzt die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten, solange das Unionsrecht keine abschließenden Regeln vorgibt. Vergleichbar sind Rechtsbehelfe nach Gegenstand, Rechtsgrund und wesentlichen Merkmalen. Der Grundsatz garantiert keine jeweils günstigste nationale Regel, sondern verhindert eine Benachteiligung unionsrechtlich…

  • | | |

    Living Instrument Doctrine

    Die Living Instrument Doctrine bezeichnet den Auslegungsgrundsatz, nach dem die Europäische Menschenrechtskonvention als lebendiges Instrument im Licht der heutigen Verhältnisse verstanden wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschränkt sich daher nicht auf das gesellschaftliche Verständnis von 1950, sondern berücksichtigt rechtliche, soziale und technische Entwicklungen. Die dynamische Auslegung soll gewährleisten, dass Konventionsrechte praktisch und wirksam bleiben….

  • |

    Grundurteil

    Grundurteil ist eine gerichtliche Zwischenentscheidung, die bei einem nach Grund und Höhe streitigen Anspruch zunächst nur verbindlich feststellt, dass der Anspruch dem Grunde nach besteht. Über die konkrete Höhe wird anschließend im Betragsverfahren entschieden. Ein Grundurteil ist zweckmäßig, wenn die Haftungsfrage entscheidungsreif ist und für die Bezifferung noch umfangreiche Ermittlungen erforderlich sind. Es muss zumindest…