Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung ist das gesetzlich geregelte Verfahren, mit dem ein Gläubiger einen titulierten Anspruch gegen den Willen des Schuldners durchsetzen kann. Sie dient der Verwirklichung gerichtlicher oder sonst vollstreckbarer Entscheidungen. Voraussetzung sind regelmäßig ein Vollstreckungstitel, eine Vollstreckungsklausel und die Zustellung des Titels. Je nach Vermögensgegenstand erfolgt die Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht oder andere zuständige Stellen.
Funktion und Voraussetzungen
Sie kann sich in bewegliche Sachen, Forderungen, Arbeitseinkommen oder Grundstücke richten. Das Verfahren wahrt zugleich den Schuldnerschutz durch Pfändungsverbote und Rechtsbehelfe.
Beispiel
Ein Gläubiger betreibt nach einem rechtskräftigen Zahlungsurteil die Pfändung des Kontos des Schuldners.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
In der Regel ein vollstreckbarer Titel, eine Klausel und dessen Zustellung an den Schuldner.
Verwandte Begriffe
Vollstreckungstitel, Vollstreckungsklausel, Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht
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