Parteivernehmung

Die Parteivernehmung ist ein Beweismittel, bei dem eine Partei selbst zu streitigen Tatsachen angehört oder vernommen wird. Sie unterscheidet sich von der bloßen informatorischen Anhörung, die vor allem der Aufklärung und Prozessleitung dient. Weil eine Partei regelmäßig ein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, unterliegt ihre Aussage einer besonders sorgfältigen Würdigung. Die Voraussetzungen einer förmlichen Parteivernehmung regeln die jeweiligen Verfahrensordnungen.

Funktion und Voraussetzungen

Im Zivilprozess ist die Parteivernehmung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen erfolgen und wird häufig relevant, wenn andere Beweismittel nicht verfügbar sind.

Beispiel

Zwei Vertragsparteien streiten über eine nur mündlich getroffene Zusatzabrede. Das Gericht kann prüfen, ob eine Parteivernehmung in Betracht kommt.

Häufige Fragen

Ist eine Parteivernehmung dasselbe wie eine Zeugenaussage?

Nein. Parteien sind keine Zeugen; für sie gelten eigene Regeln und eine andere Beweiswürdigung.

Verwandte Begriffe

Beweismittel, Beweisaufnahme, Zeugenbeweis, Freie Beweiswürdigung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht es einem Verfahrensbeteiligten, die Folgen einer unverschuldet versäumten gesetzlichen Frist zu beseitigen. Wird sie gewährt, wird das Verfahren so behandelt, als wäre die versäumte Handlung rechtzeitig vorgenommen worden. Voraussetzung sind regelmäßig ein fristgerechter Antrag, die glaubhafte Darlegung des fehlenden Verschuldens und das rechtzeitige Nachholen der versäumten Handlung. Einzelheiten…

  • |

    Notwendige Verteidigung

    Notwendige Verteidigung liegt vor, wenn ein Strafverfahren wegen seiner Bedeutung, Schwierigkeit oder der eingeschränkten Verteidigungsfähigkeit des Beschuldigten nicht ohne Mitwirkung eines Verteidigers geführt werden darf. Die Fälle bestimmt vor allem § 140 StPO, etwa bei einem Verbrechensvorwurf, erwarteter erstinstanzlicher Verhandlung vor Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht sowie bei bestimmten Haftlagen. Hat der Beschuldigte keinen Wahlverteidiger, wird…

  • |

    Scheidung

    Die Scheidung ist die gerichtliche Auflösung einer bestehenden Ehe für die Zukunft. Sie erfolgt in Deutschland ausschließlich durch Beschluss des Familiengerichts und setzt grundsätzlich voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Als gescheitert gilt sie, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und ihre Wiederherstellung nicht erwartet werden kann. Regelmäßig müssen die Ehegatten zuvor mindestens ein…

  • Beweismittel

    Beweismittel sind die gesetzlich anerkannten Mittel, mit denen ein Gericht oder eine Behörde entscheidungserhebliche Tatsachen feststellen kann. Sie machen einen streitigen Sachverhalt für das Verfahren überprüfbar. Welche Beweismittel zugelassen sind und wie sie erhoben werden, richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung. Typische Beweismittel sind Zeugen, Sachverständige, Urkunden, der Augenschein und die Parteivernehmung. Ihre Würdigung folgt…

  • |

    Beweismaß

    Beweismaß bezeichnet den Grad richterlicher Überzeugung, der erforderlich ist, um eine streitige Tatsache als festgestellt zu behandeln. Im Zivilprozess verlangt § 286 ZPO grundsätzlich eine persönliche Überzeugung des Gerichts, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne mathematische Gewissheit zu fordern. Für bestimmte Fragen genügt überwiegende Wahrscheinlichkeit oder Glaubhaftmachung, etwa bei § 287 ZPO oder im einstweiligen…

  • | | |

    Beschwerdeberechtigung vor dem EGMR

    Beschwerdeberechtigung vor dem EGMR bezeichnet die Fähigkeit, eine Individualbeschwerde nach Art. 34 EMRK beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen. Berechtigt sind natürliche Personen, nichtstaatliche Organisationen und Personengruppen, die behaupten können, Opfer einer Konventionsverletzung durch einen Vertragsstaat zu sein. Staatliche Behörden und sonstige Regierungsorganisationen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Beschwerdeberechtigung allein genügt nicht; zusätzlich müssen insbesondere Opfereigenschaft,…