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Fortsetzungsfeststellungsklage

Fortsetzungsfeststellungsklage: Die Fortsetzungsfeststellungsklage dient der Feststellung, dass ein erledigter Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist.

Gesetzliche Grundlage

Maßgeblich ist insbesondere § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO.

Bedeutung

Das Institut gehört zum Verwaltungsprozessrecht. Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach der Verwaltungsgerichtsordnung und dem konkreten Rechtsschutzziel.

Beispiel

Ein Bürger begehrt gerichtlichen Schutz gegen eine Behördenentscheidung oder verlangt eine versagte Entscheidung.

Häufige Fragen

Welches Gericht entscheidet?

Regelmäßig ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ist ein Widerspruch nötig?

Das hängt von Klageart und anwendbarem Recht ab.

Verwandte Begriffe

Verwaltungsakt, Widerspruch, Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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