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Verpflichtungsklage

Verpflichtungsklage: Die Verpflichtungsklage ist die Klage auf Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts.

Gesetzliche Grundlage

Maßgeblich ist insbesondere § 42 Abs. 1 VwGO.

Bedeutung

Das Institut gehört zum Verwaltungsprozessrecht. Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach der Verwaltungsgerichtsordnung und dem konkreten Rechtsschutzziel.

Beispiel

Ein Bürger begehrt gerichtlichen Schutz gegen eine Behördenentscheidung oder verlangt eine versagte Entscheidung.

Häufige Fragen

Welches Gericht entscheidet?

Regelmäßig ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ist ein Widerspruch nötig?

Das hängt von Klageart und anwendbarem Recht ab.

Verwandte Begriffe

Verwaltungsakt, Widerspruch, Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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