Gesamtstrafe

Eine Gesamtstrafe fasst mehrere verwirkte Einzelstrafen zu einer einheitlichen Strafe zusammen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Tatmehrheit oder einer nachträglichen Einbeziehung vorliegen. Sie wird nicht durch bloßes Addieren gebildet. Ausgangspunkt ist die höchste Einzelstrafe; diese Einsatzstrafe wird unter zusammenfassender Würdigung der Taten und der Person des Täters angemessen erhöht. Die Gesamtstrafe muss über der höchsten Einzelstrafe liegen und unter der Summe aller Einzelstrafen bleiben.

Rechtliche Bedeutung

Die Gesamtstrafe berücksichtigt den Zusammenhang mehrerer selbstständiger Straftaten und verhindert eine rein mathematische Kumulation der Einzelstrafen.

Voraussetzungen und Folgen

Zuerst setzt das Gericht für jede Tat eine Einzelstrafe fest. Danach bestimmt es die Einsatzstrafe und erhöht sie aufgrund einer Gesamtwürdigung; gesetzliche Höchstgrenzen sind einzuhalten.

Beispiel

Für drei Taten werden acht, sechs und vier Monate Freiheitsstrafe festgesetzt. Das Gericht bildet aus der Einsatzstrafe von acht Monaten etwa eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Häufige Fragen

Werden Einzelstrafen einfach addiert?

Nein. Die Einsatzstrafe wird angemessen erhöht, bleibt aber unter der Summe der Einzelstrafen.

Was ist die Einsatzstrafe?

Das ist die höchste der einzubeziehenden Einzelstrafen, von der die Gesamtstrafenbildung ausgeht.

Kann eine Geldstrafe einbezogen werden?

Ja. Beim Zusammentreffen mit Freiheitsstrafe gelten die besonderen Regeln des § 53 StGB.

Weiterführende Hinweise

Im Zusammenhang stehen Strafzumessung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Schuld und Bewährung. Vertiefende Informationen bietet strafrecht-faq.de. Maßgeblich ist außerdem § 54 StGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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