Besonders schwerer Fall

Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn Tat und Schuld nach einer Gesamtwürdigung erheblich über dem Durchschnitt des Grundtatbestands liegen und deshalb der gesetzlich vorgesehene erhöhte Strafrahmen anzuwenden ist. Das Gesetz kann hierfür Regelbeispiele nennen, deren Verwirklichung eine entsprechende Indizwirkung entfaltet. Diese Wirkung ist widerlegbar. Auch ohne benanntes Beispiel kann ein vergleichbar gewichtiger unbenannter Fall vorliegen, sofern das Tatbild insgesamt die strengere Bewertung trägt.

Rechtliche Bedeutung

Der besonders schwere Fall betrifft regelmäßig die Strafrahmenwahl. Er ist von Qualifikationen zu unterscheiden, deren Merkmale einen eigenständigen Tatbestand bilden.

Voraussetzungen und Folgen

Nach Prüfung eines Regelbeispiels folgt stets die Gesamtwürdigung. Atypisch entlastende Umstände können die Indizwirkung beseitigen; gleichwertige unbenannte Umstände können sie ersetzen.

Beispiel

Ein Täter bricht zur Nachtzeit planvoll in einen Geschäftsraum ein und entwendet hochwertige Waren. Das Regelbeispiel kann einen besonders schweren Diebstahlsfall indizieren, bleibt aber insgesamt zu würdigen.

Häufige Fragen

Ist jedes Regelbeispiel zwingend?

Nein. Besondere Umstände können ausnahmsweise gegen die Anwendung des erhöhten Strafrahmens sprechen.

Gibt es unbenannte besonders schwere Fälle?

Ja, wenn ihr Gewicht dem der gesetzlichen Regelbeispiele entspricht.

Ist der besonders schwere Fall eine Qualifikation?

Grundsätzlich nein; er ist meist eine Strafzumessungsregel und kein selbstständiger Tatbestand.

Weiterführende Hinweise

Im Zusammenhang stehen Strafzumessung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Schuld und Bewährung. Vertiefende Informationen bietet strafrecht-faq.de. Maßgeblich ist außerdem § 243 StGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Wahlfeststellung

    Wahlfeststellung ermöglicht eine Verurteilung, wenn sicher feststeht, dass der Täter eine von mehreren Straftaten begangen hat, aber nicht geklärt werden kann, welche. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen….

  • |

    Beweisantragsrecht

    Beweisantragsrecht ist das Recht der Verfahrensbeteiligten, insbesondere des Angeklagten und seines Verteidigers, in der strafrechtlichen Hauptverhandlung die Erhebung eines bestimmten Beweises zu einer konkret behaupteten Tatsache zu verlangen. Ein förmlicher Beweisantrag muss Beweistatsache und Beweismittel bestimmt bezeichnen und erkennen lassen, warum das Mittel die Tatsache bestätigen kann. Das Gericht darf ihn nur aus gesetzlich geregelten…

  • |

    Berufungsverwerfung

    Die Berufungsverwerfung ist die gerichtliche Zurückweisung einer Berufung ohne vollständige neue Sachentscheidung. Sie kommt insbesondere in Betracht, wenn das Rechtsmittel verspätet oder formwidrig eingelegt wurde, der Angeklagte einer erforderlichen Berufungshauptverhandlung unentschuldigt fernbleibt oder eine Annahmeberufung offensichtlich unbegründet ist. Je nach Fall entscheidet das Gericht durch Beschluss oder Urteil. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind eng auszulegen, weil…

  • Tateinheit

    Tateinheit liegt nach § 52 StGB vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzt. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften…

  • |

    Beschuldigter

    Ein Beschuldigter ist eine Person, gegen die ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht und gegen die das Verfahren erkennbar als Verdächtigen geführt wird. Die Beschuldigtenstellung kann durch einen förmlichen Ermittlungsakt oder durch den nach außen hervortretenden Verfolgungswillen der Strafverfolgungsbehörden entstehen. Mit ihr sind besondere Verteidigungsrechte verbunden, vor allem das Recht zu schweigen und einen Verteidiger zu befragen….

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehr ohne die erforderliche Fahrerlaubnis oder trotz eines wirksamen Fahrverbots. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze…