Grundrechtskonforme Auslegung
Grundrechtskonforme Auslegung ist die Auslegung einfachen Rechts in einer Weise, die Bedeutung und Tragweite der betroffenen Grundrechte wirksam berücksichtigt. Bestehen mehrere vertretbare Deutungen, ist grundsätzlich diejenige zu wählen, die grundrechtliche Wertungen wahrt und verfassungswidrige Ergebnisse vermeidet. Die Methode gilt in allen Rechtsgebieten, darf jedoch den erkennbaren Willen des Gesetzgebers und die Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfindung nicht überschreiten.
Anwendungsbereich
Die Methode konkretisiert die Verfassungsbindung der Gerichte. Sie spielt bei unbestimmten Rechtsbegriffen, Generalklauseln und Abwägungen eine zentrale Rolle. Im Privatrecht vermittelt sie die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte.
Grenzen der Auslegung
Eine Deutung gegen eindeutigen Wortlaut und klar erkennbares Regelungskonzept ist unzulässig. Dann kommt gegebenenfalls eine Richtervorlage statt richterlicher Umgestaltung in Betracht.
Beispiel
Ein Gericht legt eine zivilrechtliche Generalklausel bei einem Streit über eine politische Äußerung aus. Es muss Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit beider Seiten angemessen gewichten.
FAQ
Ist grundrechtskonforme Auslegung dasselbe wie verfassungskonforme Auslegung?
Sie ist deren grundrechtsbezogene Ausprägung; die verfassungskonforme Auslegung berücksichtigt sämtliche Verfassungsnormen.
Darf ein Gericht damit ein Gesetz korrigieren?
Nur innerhalb der anerkannten Auslegungsgrenzen, nicht durch eine inhaltliche Neuregelung.
Wo gibt es weitere Informationen?
Bei grundrechte-faq.de und anwalt-verfassungsbeschwerde.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.