Richtervorlage
Eine Richtervorlage ist die Vorlage eines Gerichts an ein Verfassungsgericht, damit dieses eine verfassungsrechtliche Frage verbindlich entscheidet. Besonders bedeutsam ist die Vorlage nach Artikel 100 Absatz 1 GG: Hält ein Gericht ein entscheidungserhebliches Gesetz für verfassungswidrig, setzt es sein Verfahren aus und legt die Frage dem zuständigen Verfassungsgericht vor. Das Fachgericht darf ein nachkonstitutionelles Gesetz nicht selbst verwerfen, sondern muss seine Überzeugung und die Entscheidungserheblichkeit nachvollziehbar begründen.
Anforderungen
Bloße Zweifel genügen nicht. Das Gericht muss von der Verfassungswidrigkeit überzeugt sein und darlegen, warum die Norm entscheidungserheblich ist.
Beispiel
Ein Gericht müsste bei Gültigkeit des Gesetzes anders entscheiden als bei dessen Ungültigkeit.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie richten sich nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung und dem konkreten Anwendungsfall.
Warum ist der Begriff wichtig?
Er bestimmt Rechte, Verfahren und mögliche Rechtsfolgen.
Verwandte Begriffe
Rechtsbehelf, Grundgesetz, Rechtskraft
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.