Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht für Unternehmer mit Umsätzen innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Bei ihrer Anwendung wird auf die ausgeführten Umsätze grundsätzlich keine Umsatzsteuer erhoben. Im Gegenzug besteht regelmäßig kein Vorsteuerabzug. Die Voraussetzungen und Umsatzgrenzen regelt § 19 des Umsatzsteuergesetzes.

Voraussetzungen

Maßgeblich sind insbesondere der Gesamtumsatz des vorangegangenen und des laufenden Kalenderjahres sowie die jeweils geltenden gesetzlichen Grenzen. Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht Einkommen- oder Gewerbesteuer.

Verzicht

Ein Unternehmer kann unter gesetzlichen Voraussetzungen auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Daran ist er regelmäßig für mehrere Jahre gebunden.

Beispiel

Ein neu gegründeter Dienstleister bleibt mit seinen Umsätzen innerhalb der Grenzen und weist in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Vorsteuer aus betrieblichen Einkäufen kann er grundsätzlich nicht abziehen.

Häufige Fragen

Ist ein Kleinunternehmer kein Unternehmer?

Doch. Die Regelung ändert nur die umsatzsteuerliche Behandlung.

Darf Umsatzsteuer ausgewiesen werden?

Bei Anwendung der Regelung grundsätzlich nicht; ein unberechtigter Ausweis kann eine Steuerschuld auslösen.

Verwandte Begriffe

Umsatzsteuer, Vorsteuer, Vorsteuerabzug, Gesamtumsatz, Regelbesteuerung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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