Beweisbeschluss
Beweisbeschluss ist die gerichtliche Anordnung, durch die eine förmliche Beweisaufnahme vorbereitet und ihr Gegenstand festgelegt wird. Er bezeichnet die streitigen Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, die angebotenen oder von Amts wegen heranzuziehenden Beweismittel und regelmäßig die beweisführende Partei. Der Beschluss strukturiert die Beweisaufnahme und macht für die Beteiligten erkennbar, welche Fragen entscheidungserheblich sind. Das Gericht kann ihn bei veränderter Sach- oder Rechtslage ergänzen oder ändern.
Rechtliche Bedeutung
Der Beweisbeschluss trennt beweisbedürftige Tatsachen von bloßen Rechtsfragen und bildet die Grundlage für Zeugenvernehmung, Gutachten oder Augenschein.
Voraussetzungen und Folgen
Erforderlich sind erheblicher, hinreichend bestimmter und wirksam bestrittener Tatsachenvortrag sowie ein zulässiges Beweismittel. Ausforschungsbeweise sind unzulässig.
Beispiel
Das Gericht beschließt, durch Vernehmung eines benannten Zeugen Beweis darüber zu erheben, ob die Parteien bei Vertragsschluss eine bestimmte Lieferfrist vereinbart haben.
Häufige Fragen
Ist ein Beweisbeschluss ein Urteil?
Nein. Er ist eine verfahrensleitende Entscheidung und beendet den Rechtsstreit nicht.
Kann er geändert werden?
Ja. Das Gericht ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht dauerhaft an ihn gebunden.
Muss jede Beweisaufnahme beschlossen werden?
Eine förmliche Beweisaufnahme wird regelmäßig durch Beweisbeschluss angeordnet; Einzelheiten hängen vom Beweismittel ab.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtshängigkeit, Klageantrag und Begründetheit einer Klage. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.