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Völkerrecht

Völkerrecht ist die Rechtsordnung, welche die Beziehungen zwischen Staaten, internationalen Organisationen und weiteren anerkannten Völkerrechtssubjekten regelt. Seine Normen entstehen insbesondere durch völkerrechtliche Verträge, Völkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze. Das Völkerrecht ordnet etwa Frieden und Sicherheit, diplomatische Beziehungen, Menschenrechte, See- und Umweltfragen sowie internationale Verantwortlichkeit. Anders als staatliches Recht verfügt es nicht über eine einheitliche zentrale Gesetzgebung und Vollstreckungsgewalt, ist für seine Adressaten aber rechtlich verbindlich.

Rechtsquellen

Zu den klassischen Völkerrechtsquellen gehören völkerrechtliche Verträge, Völkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze. Gerichtsentscheidungen und wissenschaftliche Lehren dienen ergänzend der Ermittlung von Rechtsnormen.

Innerstaatliche Geltung

Wie Völkerrecht im deutschen Recht wirkt, hängt von seiner Quelle ab. Verträge benötigen häufig ein Zustimmungsgesetz. Allgemeine Regeln des Völkerrechts sind nach Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechts und gehen den Gesetzen vor.

Beispiel

Zwei Staaten schließen einen Grenzvertrag. Mit seinem Inkrafttreten sind sie völkerrechtlich verpflichtet, die vereinbarte Grenze zu achten.

Häufige Fragen

Gilt Völkerrecht nur für Staaten?

Nein. Auch internationale Organisationen und in begrenztem Umfang Einzelpersonen können Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten sein.

Ist Europarecht Völkerrecht?

Die Europäische Union beruht auf völkerrechtlichen Verträgen, bildet heute aber eine eigenständige supranationale Rechtsordnung.

Verwandte Begriffe

Völkerrechtssubjekt, Völkerrechtsquelle, Staat, internationale Organisation, Menschenrechte.

Ergänzende Informationen zum Unionsrecht bietet europarecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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