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Depositar

Depositar ist die durch einen multilateralen Vertrag bestimmte Stelle, welche Urschrift und vertragsbezogene Urkunden verwahrt und neutrale administrative Aufgaben wahrnimmt. Depositar kann ein Staat, mehrere Staaten, eine internationale Organisation oder deren leitender Verwaltungsbeamter sein. Er nimmt insbesondere Ratifikations-, Beitritts-, Vorbehalts- und Kündigungsurkunden entgegen, prüft sie formal, informiert die Vertragsparteien und registriert den Vertrag. Seine Funktionen richten sich nach Vertrag und Wiener Vertragsrechtskonvention.

Rechtliche Einordnung

Der Depositar ist Verfahrens- und Informationsstelle des multilateralen Vertragsrechts. Er entscheidet grundsätzlich nicht verbindlich über materielle Streitfragen zwischen den Parteien.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Maßgeblich sind Benennung im Vertrag, Umfang der übertragenen Aufgaben, unparteiische Amtsführung sowie formale Ordnungsmäßigkeit eingehender Urkunden und Mitteilungen.

Rechtsfolge

Hinterlegung beim Depositar kann Ratifikation, Beitritt, Vorbehalt oder Kündigung völkerrechtlich wirksam machen. Der Depositar unterrichtet alle berechtigten Staaten.

Beispiel

Ein Staat hinterlegt seine Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen, den der Vertrag als Depositar bestimmt hat. Dieser informiert die Vertragsparteien.

Häufige Fragen

Kann nur ein Staat Depositar sein?

Nein. Auch internationale Organisationen oder deren Verwaltungschefs können diese Aufgabe übernehmen.

Prüft der Depositar die materielle Wirksamkeit?

Er nimmt vor allem formale Prüfungen vor; streitige materielle Fragen bleiben den Vertragsparteien.

Warum braucht ein Vertrag einen Depositar?

Er bündelt Urkunden, Fristen und Mitteilungen und gewährleistet verlässliche Information aller Parteien.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Ratifikation, Wiener Vertragsrechtskonvention, Völkerrecht. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten das-grundgesetz.de und die Wiener Vertragsrechtskonvention.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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