Angeschuldigter
Angeschuldigter ist nach der Strafprozessordnung der Beschuldigte, gegen den die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage erhoben hat. Der Begriff gehört zum Strafrecht oder Strafprozessrecht und bestimmt die Einordnung einer Tat, die Stellung eines Beteiligten oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach den einschlägigen Strafgesetzen. Rechtsprechung und Verfahrensgrundrechte prägen die Anwendung im Einzelfall. Eine sorgfältige Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist regelmäßig erforderlich. Dabei kommt es stets auf die konkrete Verfahrenslage an.
Rechtliche Bedeutung
Die Bezeichnung gilt im Zwischenverfahren bis zur gerichtlichen Eröffnung des Hauptverfahrens. Der Angeschuldigte besitzt weiterhin umfassende Beschuldigtenrechte, insbesondere Schweigerecht und das Recht auf Verteidigung.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Nach Eingang der Anklageschrift beim zuständigen Gericht wird der bisherige Beschuldigte als Angeschuldigter bezeichnet.
Häufige Fragen
Welche Bedeutung hat Angeschuldigter?
Der Begriff beeinflusst die rechtliche Bewertung, den Fortgang des Strafverfahrens oder die Rechte und Pflichten eines Verfahrensbeteiligten.
Kann die Entscheidung überprüft werden?
Je nach Maßnahme oder Verfahrensstand bestehen Einwendungen, Anträge oder besondere Rechtsbehelfe nach der Strafprozessordnung.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Prozessrecht, Strafantrag, In dubio pro reo
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.