Allgemeine Rechtslehre

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    Pandektenrecht

    Pandektenrecht bezeichnet das auf den Digesten des Corpus Iuris Civilis beruhende, wissenschaftlich systematisierte römische Privatrecht, wie es insbesondere im 19. Jahrhundert in Deutschland gelehrt und fortgebildet wurde. Die Pandektistik ordnete Rechtsbegriffe abstrakt und entwickelte ein geschlossenes System des Privatrechts. Sie prägte zentrale Institute wie Rechtsgeschäft, Anspruch, Eigentum und Schuldverhältnis und beeinflusste Aufbau und Begrifflichkeit des…

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    Reichsdeputationshauptschluss

    Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 war der letzte große Gesetzgebungsakt des Heiligen Römischen Reiches. Er ordnete die Entschädigung weltlicher Fürsten für linksrheinische Gebietsverluste neu und führte durch Säkularisation geistlicher Territorien sowie Mediatisierung zahlreicher Reichsstände zu einer tiefgreifenden territorialen Umgestaltung. Viele Klöster, Bistümer und freie Reichsstädte verloren ihre Herrschaftsrechte. Der Beschluss beschleunigte das Ende der alten Reichsverfassung…

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    Goldene Bulle

    Die Goldene Bulle von 1356 war ein zentrales Verfassungsgesetz des Heiligen Römischen Reiches. Sie regelte vor allem Wahl, Rechte und Rang der Kurfürsten sowie das Verfahren zur Wahl des römisch-deutschen Königs. Der Name verweist auf das goldene Siegel der Urkunde. Die Bestimmungen sollten Thronstreitigkeiten begrenzen, stärkten jedoch zugleich die herausgehobene Stellung und territoriale Macht der…

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    Lex Salica

    Die Lex Salica ist eine frühmittelalterliche Sammlung des Rechts der salischen Franken, deren älteste Fassung vermutlich im frühen 6. Jahrhundert unter König Chlodwig entstand. Sie enthält vor allem katalogartige Buß- und Sühnevorschriften für Verletzungen, Diebstahl und andere Konflikte sowie Regelungen über Verfahren und Erbfolge. Die Texte verbinden germanische Rechtsgewohnheiten mit königlicher Normsetzung und römischen Einflüssen….

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    Codex Hammurapi

    Der Codex Hammurapi ist eine im 18. Jahrhundert vor Christus unter dem babylonischen König Hammurapi entstandene Sammlung von Rechtssätzen. Der auf einer Stele überlieferte Text behandelt unter anderem Eigentum, Handel, Familie, Arbeit, Haftung und Strafen. Er ist kein Gesetzbuch im heutigen systematischen Sinn, sondern verbindet königliche Herrschaftslegitimation mit kasuistischen Entscheidungen. Seine abgestuften Rechtsfolgen spiegeln die…

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    Reichsermächtigungsgesetz

    Als Reichsermächtigungsgesetz wird meist das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 bezeichnet. Es ermächtigte die Reichsregierung, Gesetze ohne parlamentarische Beschlussfassung zu erlassen, sogar mit Abweichungen von der Weimarer Reichsverfassung. Seine Annahme erfolgte unter massiver Einschüchterung und Ausschaltung politischer Gegner. Das Gesetz beseitigte zentrale Elemente von Gewaltenteilung und Demokratie…

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    Grundherrschaft

    Grundherrschaft bezeichnet eine vor allem mittelalterliche Herrschafts- und Wirtschaftsordnung, in der ein Grundherr über Land verfügte und von abhängigen Bauern Abgaben, Dienste oder Naturalien erhielt. Der Grundherr konnte zugleich Schutz, Nutzungsrechte und teilweise gerichtliche oder administrative Funktionen gewähren. Formen und Intensität unterschieden sich regional und zeitlich erheblich. Grundherrschaft war nicht mit moderner privatrechtlicher Eigentümerstellung identisch,…

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    Kodifikation

    Eine Kodifikation ist die planmäßige, systematische und grundsätzlich umfassende Zusammenfassung eines größeren Rechtsgebiets in einem Gesetzbuch. Sie soll verstreute Regeln ordnen, vereinheitlichen und für Rechtsanwender zugänglich machen. Kodifikationen beruhen häufig auf einer bewussten gesetzgeberischen Gesamtkonzeption und unterscheiden sich von bloßen Sammlungen bestehender Vorschriften. Bedeutende Beispiele sind das Bürgerliche Gesetzbuch, der Code civil und historische Strafgesetzbücher….

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    Lehnrecht

    Lehnrecht bezeichnet die historischen Rechtsregeln über die Vergabe eines Lehens durch einen Lehnsherrn an einen Vasallen. Der Vasall erhielt ein nutzbares Recht an Land, Ämtern oder Einkünften und schuldete dafür regelmäßig Treue, Rat und militärische oder andere Dienste. Das Lehnsverhältnis beruhte auf persönlichen Bindungen und dinglich geprägten Herrschaftspositionen. Ausgestaltung, Erblichkeit und Beendigung wandelten sich stark;…

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    Landfrieden

    Landfrieden bezeichnet im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht ein zeitlich, räumlich oder sachlich begrenztes Verbot privater Fehden und gewaltsamer Selbsthilfe. Könige, Fürsten oder Bündnisse verpflichteten Herrschaftsträger und Untertanen, Konflikte friedlich und gerichtlich auszutragen. Landfriedensordnungen schützten besonders Personen, Orte und Verkehrswege und drohten bei Verstößen Sanktionen an. Der Ewige Landfriede von 1495 erhob das Fehdeverbot im Heiligen…