Allgemeine Rechtslehre

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    Herrenchiemseer Verfassungskonvent

    Der Herrenchiemseer Verfassungskonvent war eine vom 10. bis 23. August 1948 tagende Sachverständigenkonferenz der westdeutschen Länder auf Herrenchiemsee. Die von den Ministerpräsidenten entsandten Fachleute erarbeiteten einen strukturierten Verfassungsentwurf und Bericht als Arbeitsgrundlage für den Parlamentarischen Rat. Der Konvent selbst besaß keine verfassunggebende Entscheidungsgewalt. Seine Vorschläge prägten insbesondere Bundesstaatlichkeit, konstruktives Misstrauensvotum, starke Verfassungsgerichtsbarkeit und die bewusste…

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    Ewiger Landfriede

    Der Ewige Landfriede war ein auf dem Wormser Reichstag von 1495 beschlossenes Reichsgesetz, das die private Fehdeführung dauerhaft verbot. Streitigkeiten sollten nicht mehr durch bewaffnete Selbsthilfe, sondern vor Gerichten und nach rechtlichen Verfahren ausgetragen werden. Der Beschluss stand im Zusammenhang mit der Reichsreform Maximilians I. und der Errichtung des Reichskammergerichts. Seine tatsächliche Durchsetzung blieb zunächst…

  • Fehde

    Die Fehde war im mittelalterlichen Recht eine förmlich geregelte private Gewaltauseinandersetzung zur Durchsetzung behaupteter Rechte oder zur Wiederherstellung verletzter Ehre. Sie war nicht mit beliebiger Gewalttat gleichzusetzen, sondern setzte nach verbreiteter Auffassung einen rechtmäßigen Anlass, eine Ankündigung durch Fehdebrief und die Beachtung bestimmter Schonregeln voraus. Landfriedensordnungen schränkten die Fehde zunehmend ein. Der Ewige Landfriede von…

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    Gottesurteil

    Ein Gottesurteil war ein mittelalterliches Beweisverfahren, bei dem ein übernatürlich gedeuteter Ausgang Schuld, Unschuld oder Recht einer Partei offenbaren sollte. Formen waren etwa Feuer- und Wasserprobe sowie Zweikampf. Das Verfahren beruhte auf religiösen Vorstellungen und ritualisierten Regeln, nicht auf rationaler Tatsachenermittlung im heutigen Sinn. Kirche und weltliche Herrschaft schränkten Gottesurteile seit dem Hochmittelalter zunehmend ein;…

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    Naturrechtskodifikation

    Eine Naturrechtskodifikation ist ein Gesetzbuch der Aufklärung, das ein Rechtsgebiet systematisch, vollständig und vernunftgeleitet ordnen sollte. Seine Regeln wurden nicht nur aus überliefertem Gewohnheitsrecht abgeleitet, sondern mit allgemeinen Prinzipien menschlicher Vernunft und staatlicher Reform begründet. Bedeutende Beispiele sind das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794, der französische Code civil von 1804 und das österreichische Allgemeine Bürgerliche…

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    Wormser Konkordat

    Das Wormser Konkordat war die 1122 geschlossene Vereinbarung zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II., die den Investiturstreit im Reich beendete. Es unterschied die geistliche Einsetzung eines Bischofs in sein Kirchenamt von der Übertragung weltlicher Herrschaftsrechte durch den König. Die Bischofswahl sollte kanonisch erfolgen; der Herrscher behielt je nach Reichsteil abgestufte Mitwirkungsrechte. Das Konkordat…

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    Mediatisierung

    Mediatisierung bezeichnet in der deutschen Rechtsgeschichte den Verlust der unmittelbaren Stellung eines Herrschaftsträgers zum Reich und seine Unterordnung unter einen anderen Landesherrn. Besonders 1803 bis 1806 wurden zahlreiche Reichsstädte, Grafschaften, Herrschaften und kleinere Fürstentümer größeren Territorien eingegliedert. Ihre politische Selbstständigkeit endete, während mediatisierte Fürsten teilweise standesherrliche Sonderrechte behielten. Der Vorgang veränderte die Landkarte grundlegend, beschleunigte…

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    Säkularisation

    Säkularisation bezeichnet rechtshistorisch die Überführung kirchlicher Herrschaftsrechte und Vermögen in weltliche Hand. Im deutschen Raum steht der Begriff besonders für die Aufhebung nahezu aller geistlichen Reichsstände durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Klöster und Hochstifte wurden enteignet oder staatlich eingezogen, ihre Territorien weltlichen Fürsten zugeteilt. Der Vorgang entschädigte unter anderem Herrscher für linksrheinische Gebietsverluste, veränderte das…

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    Deutsche Bundesakte

    Die Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 war der völkerrechtliche Gründungsvertrag des Deutschen Bundes. Sie verband souveräne deutsche Fürsten und freie Städte zu einem dauerhaften Staatenbund, schuf den Bundestag in Frankfurt am Main und regelte Grundzüge gemeinsamer Sicherheit. Ein deutscher Bundesstaat oder eine unmittelbar gewählte Volksvertretung entstand nicht. Artikel 13 kündigte landständische Verfassungen in den…

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    Karlsbader Beschlüsse

    Die Karlsbader Beschlüsse waren 1819 vereinbarte und vom Deutschen Bund umgesetzte Maßnahmen zur Bekämpfung liberaler und nationaler Bewegungen. Sie führten zu strenger Pressezensur, Überwachung der Universitäten, Verfolgung oppositioneller Zusammenschlüsse und einer zentralen Untersuchungskommission in Mainz. Anlass war die Ermordung August von Kotzebues; politisch setzte besonders Österreichs Staatskanzler Metternich die Beschlüsse durch. Die Regelungen schränkten Meinungs-,…