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Reichsacht

Die Reichsacht war im Heiligen Römischen Reich eine schwere rechtliche Friedloserklärung gegen eine Person oder Körperschaft. Der Geächtete verlor wesentliche Rechte und den Schutz der Rechtsordnung; Vermögen und Lehen konnten betroffen sein, und Unterstützung war verboten. Voraussetzungen und Wirkungen wandelten sich im Laufe der Jahrhunderte. Die Acht konnte als Sanktion für Ungehorsam gegenüber König, Kaiser oder Reichsgerichten verhängt und unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgehoben werden.

Voraussetzungen

Die Verhängung setzte je nach Epoche und Rechtsgrundlage ein Verfahren, eine Ladung oder die Missachtung eines Urteils voraus. Spätere Reichsgesetze versuchten, willkürliche Ächtungen einzuschränken.

Wirkungen

Die Acht isolierte den Betroffenen rechtlich und politisch. Sie konnte durch die Aberacht verschärft werden. Verwandt sind der Landfrieden, das Reichskammergericht, das Heilige Römische Reich und die Rechtsgeschichte.

Beispiel

Ein Reichsstand verweigert trotz rechtskräftiger Entscheidung dauerhaft die Befolgung. Nach dem vorgesehenen Verfahren kann die Reichsacht verhängt und politisch vollstreckt werden.

FAQ

War der Geächtete automatisch vogelfrei?

Die populäre Gleichsetzung verkürzt die je nach Zeit unterschiedlichen Rechtsfolgen erheblich.

Konnte die Acht aufgehoben werden?

Ja, etwa nach Unterwerfung, Erfüllung oder Begnadigung.

Gibt es die Reichsacht heute?

Nein. Sie gehört einer untergegangenen Reichsrechtsordnung an. Moderne rechtsstaatliche Garantien erläutert das-grundgesetz.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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