Konzentrationswirkung
Konzentrationswirkung bedeutet, dass eine behördliche Zulassungsentscheidung weitere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Zustimmungen ersetzt oder in einem einheitlichen Verfahren bündelt. Ihr Umfang richtet sich stets nach der jeweiligen gesetzlichen Anordnung. Die formelle Konzentration vereinigt Zuständigkeit und Verfahren, beseitigt aber grundsätzlich nicht die materiellen Anforderungen der einbezogenen Fachgesetze. Sie soll parallele Verfahren vermeiden, widerspruchsfreie Entscheidungen ermöglichen und…