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Baulast

Baulast Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie dient häufig dazu, ein Bauvorhaben auf einem anderen Grundstück genehmigungsfähig zu machen, etwa durch Sicherung von Zufahrt, Stellplätzen oder Abstandsflächen. Baulasten werden nach dem jeweiligen Landesrecht in ein Baulastenverzeichnis eingetragen und binden grundsätzlich auch Rechtsnachfolger. Sie sind von privatrechtlichen Dienstbarkeiten zu unterscheiden.

Rechtliche Einordnung

In Bundesländern mit Baulastenverzeichnis sollte dessen Inhalt vor dem Immobilienkauf gesondert geprüft werden. Das Grundbuch weist eine Baulast grundsätzlich nicht vollständig nach.

Bedeutung und Abgrenzung

Eine Dienstbarkeit wirkt zwischen Privaten und sichert individuelle Nutzungsrechte. Die Baulast wirkt öffentlich-rechtlich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde; häufig sind beide Sicherungen sinnvoll.

Beispiel

Ein Hinterliegergrundstück erhält eine Baugenehmigung, weil der Nachbar eine Zufahrtsbaulast übernimmt. Künftige Eigentümer seines Grundstücks müssen die gesicherte Zufahrt weiterhin dulden.

Häufige Fragen

Steht jede Baulast im Grundbuch?

Nein. Sie wird nach Landesrecht regelmäßig im Baulastenverzeichnis geführt.

Kann sie gelöscht werden?

Bei Verzicht der Bauaufsichtsbehörde und Wegfall des öffentlichen Interesses nach den landesrechtlichen Regeln.

Ersetzt sie ein privates Wegerecht?

Nein. Für die zivilrechtliche Nutzungssicherung kann zusätzlich eine Grunddienstbarkeit erforderlich sein.

Zusammenhänge und Quellen

Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Eigentum, Grundbuch, Auflassung, Auflassungsvormerkung, Notarielle Beurkundung und Grundschuld.

Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de und verwaltungsrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften enthalten das amtliche Bürgerliche Gesetzbuch und die Grundbuchordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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