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Interdictum quorum bonorum

Das Interdictum quorum bonorum ist ein römisches Interdikt zur Erlangung des Besitzes an Nachlassgegenständen zugunsten eines prätorisch zur bonorum possessio Berechtigten. Es richtet sich unter den historischen Voraussetzungen insbesondere gegen Personen, die Nachlasssachen als vermeintliche Erben oder ohne entsprechenden Rechtstitel besitzen. Das Rechtsschutzmittel dient der erstmaligen Besitzerlangung und ist von Mitteln zur Wiedererlangung verlorenen Besitzes zu unterscheiden. Prätorische Nachlassbesitzberechtigung und ziviles Erbrecht sind dabei nicht ohne Weiteres gleichzusetzen.

Nachlassbesitz und Berechtigung

Justinians Institutionen ordnen das Interdikt den Mitteln zur Besitzerlangung zu. Ein bereits erlangter und später verlorener Besitz wirft andere Rechtsschutzfragen auf. Die historische Nachlassordnung unterscheidet mehrere rechtliche Positionen.

Beispiel

A erhält die prätorische Berechtigung zum Nachlassbesitz. B hält einen Nachlassgegenstand ohne tragfähigen Titel zurück. Das Interdikt kann unter den Voraussetzungen zur Erlangung des Besitzes dienen.

FAQ

Ist es ein allgemeines Eigentumsurteil?

Nein. Es betrifft den historischen Nachlassbesitzschutz.

Dient es stets der Rückerlangung?

Es ist auf erstmalige Besitzerlangung gerichtet.

Ist bonorum possessio stets zivile Erbenstellung?

Beide Positionen sind historisch zu unterscheiden.

Verwandte Begriffe

Römisches Recht · Rechtsgeschichte · Besitz · Herausgabeanspruch · Corpus Iuris Civilis

Quellen und weiterführende Informationen

Justinian, Institutionen, Buch 4 · Gaius, Institutionen, Buch 4 · Zivilrecht-FAQ: Verträge

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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