Nachlassgericht
Nachlassgericht ist die beim Amtsgericht eingerichtete Abteilung, die für bestimmte erbrechtliche Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig ist. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere Erbscheinsverfahren, Entgegennahme und Eröffnung von Testamenten, Ausschlagungserklärungen, Sicherung des Nachlasses sowie Bestellung von Nachlasspflegern und Testamentsvollstreckerzeugnisse. Das Nachlassgericht entscheidet nicht jeden Streit unter Erben; streitige Zahlungs-, Auskunfts- oder Herausgabeansprüche gehören regelmäßig vor das…