Erbrecht

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    Nachlassgericht

    Nachlassgericht ist die beim Amtsgericht eingerichtete Abteilung, die für bestimmte erbrechtliche Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig ist. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere Erbscheinsverfahren, Entgegennahme und Eröffnung von Testamenten, Ausschlagungserklärungen, Sicherung des Nachlasses sowie Bestellung von Nachlasspflegern und Testamentsvollstreckerzeugnisse. Das Nachlassgericht entscheidet nicht jeden Streit unter Erben; streitige Zahlungs-, Auskunfts- oder Herausgabeansprüche gehören regelmäßig vor das…

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    Erbauseinandersetzung

    Erbauseinandersetzung ist die rechtliche und tatsächliche Aufteilung des Nachlasses unter den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft mit dem Ziel, die gemeinschaftliche Bindung zu beenden. Zunächst sind Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen; anschließend wird der verbleibende Überschuss nach Erbquoten, Teilungsanordnungen und Vereinbarungen verteilt. Können sich die Miterben nicht einigen, kommen Auseinandersetzungsklage, Verkauf einzelner Gegenstände oder Teilungsversteigerung in Betracht. Bis zur…

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    Testierfreiheit

    Testierfreiheit ist die Befugnis eines Erblassers, durch Testament oder Erbvertrag grundsätzlich selbst zu bestimmen, wer sein Vermögen nach dem Tod erhält. Sie umfasst die Entscheidung, gesetzliche Erben einzusetzen oder auszuschließen, Vermächtnisse anzuordnen und weitere letztwillige Regelungen zu treffen. Grenzen ergeben sich insbesondere aus Formvorschriften, Pflichtteilsrecht, Sittenwidrigkeit und gesetzlichen Verboten. Die Freiheit ist zivilrechtlich ausgestaltet und…

  • Testamentsvollstreckung

    Testamentsvollstreckung ist die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses durch einen vom Erblasser bestimmten Testamentsvollstrecker. Seine Aufgaben ergeben sich aus Testament, Erbvertrag und Gesetz. Er nimmt den Nachlass in Besitz, erfüllt Verbindlichkeiten, setzt letztwillige Anordnungen um und verteilt gegebenenfalls das Vermögen. Während seiner Verwaltung sind die Erben in ihrer Verfügungsmacht beschränkt. Das Nachlassgericht kann ein Testamentsvollstreckerzeugnis…

  • Nachlassverbindlichkeit

    Nachlassverbindlichkeiten sind Schulden, für die der Erbe aufgrund des Erbfalls haftet. Dazu gehören vom Erblasser herrührende Schulden sowie Verbindlichkeiten aus dem Erbfall, etwa Pflichtteile, Vermächtnisse, Bestattungskosten und bestimmte Verwaltungskosten. Der Erbe haftet grundsätzlich auch mit eigenem Vermögen, kann seine Haftung aber durch Nachlassverwaltung, Insolvenzverfahren oder Einreden beschränken. Vor Annahme oder Ausschlagung sollten Vermögen und Schulden…

  • Ausschlagungsfrist

    Die Ausschlagungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Erbe die Erbschaft formgerecht ablehnen kann. Sie beträgt grundsätzlich sechs Wochen und beginnt, sobald der Erbe vom Erbfall und vom Berufungsgrund Kenntnis hat. In bestimmten Auslandsfällen beträgt sie sechs Monate. Die Ausschlagung ist gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären oder öffentlich beglaubigt einzureichen. Nach Fristablauf gilt die Erbschaft…

  • Nachlassinsolvenz

    Die Nachlassinsolvenz ist ein Insolvenzverfahren, das ausschließlich das Vermögen eines Verstorbenen betrifft. Es dient der geordneten Befriedigung der Nachlassgläubiger und kann die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Erbe, Nachlassverwalter oder Gläubiger können unter gesetzlichen Voraussetzungen den Antrag stellen. Erkennt der Erbe Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, muss er unverzüglich handeln, um eigene Haftungsrisiken zu vermeiden….

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    Internationales Erbrecht

    Internationales Erbrecht regelt Erbfälle mit Bezug zu mehreren Staaten. Es bestimmt vor allem, welches nationale Erbrecht auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden ist, welche Gerichte oder Behörden zuständig sind und wie Entscheidungen sowie Nachweise grenzüberschreitend wirken. Ein Auslandsbezug kann sich etwa aus dem Wohnsitz des Erblassers, seiner Staatsangehörigkeit, ausländischem Vermögen oder dem Aufenthaltsort der…

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    Europäisches Nachlasszeugnis

    Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein unionsrechtlicher Nachweis für grenzüberschreitende Erbfälle. Es ermöglicht Erben, Vermächtnisnehmern mit unmittelbaren Rechten, Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern, ihre Rechtsstellung oder Befugnisse in anderen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten nachzuweisen. Das Zeugnis wurde durch die Europäische Erbrechtsverordnung geschaffen und entfaltet seine Wirkungen grundsätzlich ohne besonderes Anerkennungsverfahren. Rechtliche Bedeutung Es tritt nicht an die Stelle nationaler Nachweisdokumente…