Informationelle Selbstbestimmung
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Es schützt den Einzelnen davor, dass der Staat personenbezogene Informationen unbegrenzt erhebt, speichert, verwendet, verknüpft oder weitergibt. Das Grundrecht vermittelt kein absolutes Eigentum an Daten; Eingriffe sind bei hinreichend bestimmter gesetzlicher…