Öffentliches Recht

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    Informationelle Selbstbestimmung

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Es schützt den Einzelnen davor, dass der Staat personenbezogene Informationen unbegrenzt erhebt, speichert, verwendet, verknüpft oder weitergibt. Das Grundrecht vermittelt kein absolutes Eigentum an Daten; Eingriffe sind bei hinreichend bestimmter gesetzlicher…

  • Berufsfreiheit

    Die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG schützt Deutsche bei der Wahl und Ausübung eines Berufs sowie bei der Wahl von Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte. Beruf ist grundsätzlich jede auf Dauer angelegte, erlaubte Tätigkeit, die der Schaffung oder Erhaltung einer Lebensgrundlage dient. Staatliche Regelungen sind an steigenden Rechtfertigungsanforderungen zu messen: Berufsausübungsregeln greifen weniger intensiv ein…

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    Schutzpflicht

    Eine grundrechtliche Schutzpflicht verpflichtet den Staat, verfassungsrechtlich geschützte Güter nicht nur selbst zu achten, sondern sie durch geeignete rechtliche und tatsächliche Maßnahmen auch vor Gefahren durch Private oder andere nichtstaatliche Ursachen zu bewahren. Anders als das Abwehrrecht verlangt sie staatliches Handeln. Gesetzgeber und Behörden besitzen dabei regelmäßig einen Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum; verfassungsgerichtlich maßgeblich ist…

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    Eigentumsgarantie

    Die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG schützt konkrete vermögenswerte Rechtspositionen, die die Rechtsordnung einem Berechtigten zur privaten Nutzung und Verfügung zuordnet. Weil Inhalt und Grenzen solcher Positionen gesetzlich ausgestaltet werden, ist Eigentum ein normgeprägtes Grundrecht. Art. 14 unterscheidet Inhalts- und Schrankenbestimmungen, die Eigentümerbefugnisse ordnen, von Enteignungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Nur die Enteignung unterliegt dem…

  • Unverletzlichkeit der Wohnung

    Die Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG schützt Räume, in denen der Einzelne sein Privatleben räumlich entfaltet, gegen staatliches Eindringen, Verweilen und Überwachen. Geschützt ist der tatsächliche Nutzer, nicht nur der Eigentümer. Zum Wohnungsbegriff gehören neben privaten Wohnräumen auch vorübergehende Unterkünfte sowie grundsätzlich Betriebs- und Geschäftsräume. Für Durchsuchungen gilt regelmäßig ein Richtervorbehalt; technische Wohnraumüberwachung…

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    Hecksche Formel

    Die Hecksche Formel grenzt die Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht ab. Dieses prüft nicht allgemein, ob ein Gericht Tatsachen und einfaches Recht fehlerfrei beurteilt hat. Eingreifen darf es grundsätzlich erst, wenn die Entscheidung spezifisches Verfassungsrecht verletzt, etwa weil sie Bedeutung oder Tragweite eines Grundrechts grundlegend verkennt. Die Formel wahrt damit die Zuständigkeit der Fachgerichte,…

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    Superrevisionsinstanz

    Als Superrevisionsinstanz wird eine Rolle bezeichnet, die dem Bundesverfassungsgericht bei der Prüfung fachgerichtlicher Entscheidungen gerade nicht zukommt. Eine Verfassungsbeschwerde eröffnet keine weitere Instanz zur vollständigen Kontrolle von Tatsachenfeststellung und einfachem Recht. Das Bundesverfassungsgericht prüft vielmehr, ob das angegriffene Urteil spezifisches Verfassungsrecht verletzt, insbesondere Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts verkennt oder auf einer grundsätzlich unrichtigen verfassungsrechtlichen…

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    Vertrauensschutz

    Vertrauensschutz bezeichnet den rechtsstaatlichen Schutz berechtigter Erwartungen gegenüber nachträglichen staatlichen Änderungen. Er folgt insbesondere aus der in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtssicherheit und begrenzt Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Geschützt ist nicht jede Hoffnung auf unveränderte Verhältnisse, sondern grundsätzlich nur ein schutzwürdiges Vertrauen, das gegenüber dem Änderungsinteresse des Staates Bestand hat. Im Verwaltungsrecht konkretisieren…

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    Grundrechtskonkurrenz

    Grundrechtskonkurrenz bezeichnet die Frage, welche Grundrechte auf denselben staatlichen Vorgang anwendbar sind und in welchem Verhältnis sie zueinander stehen. Mehrere Gewährleistungen können nebeneinander eingreifen, oder eine speziellere Norm kann eine allgemeinere verdrängen. Die Konkurrenzentscheidung betrifft Schutzbereich und Prüfungsmaßstab, nicht die Abwägung verschiedener Grundrechtsträger. Sie muss für jeden Sachverhaltsteil gesondert getroffen werden, die jeweilige Schutzrichtung berücksichtigen…

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    Verfassungsimmanente Schranke

    Eine verfassungsimmanente Schranke begrenzt ein vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht durch kollidierendes Verfassungsrecht. Die Einschränkung folgt nicht aus einem ungeschriebenen allgemeinen Gemeinwohlvorbehalt, sondern ausschließlich aus Grundrechten Dritter oder sonstigen Rechtsgütern mit Verfassungsrang. Der Gesetzgeber muss den Konflikt auf gesetzlicher Grundlage und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit lösen. Beide Verfassungspositionen sind im Wege praktischer Konkordanz fallbezogen so zuzuordnen, dass…