Insolvenzmasse
Insolvenzmasse Die Insolvenzmasse umfasst das Vermögen, das bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden ist und das der Schuldner während des Verfahrens erlangt. Aus ihr werden die Kosten des Verfahrens und die Forderungen der Insolvenzgläubiger nach den Regeln der Insolvenzordnung befriedigt. Nicht zur Masse gehören grundsätzlich unpfändbare Gegenstände sowie Vermögen, das wirksam ausgesondert werden kann. Rechtliche Einordnung…