Öffentliches Recht

  • Insolvenzmasse

    Insolvenzmasse Die Insolvenzmasse umfasst das Vermögen, das bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden ist und das der Schuldner während des Verfahrens erlangt. Aus ihr werden die Kosten des Verfahrens und die Forderungen der Insolvenzgläubiger nach den Regeln der Insolvenzordnung befriedigt. Nicht zur Masse gehören grundsätzlich unpfändbare Gegenstände sowie Vermögen, das wirksam ausgesondert werden kann. Rechtliche Einordnung…

  • Abschiebung

    Abschiebung Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht durch die zuständige Behörde. Sie kommt in Betracht, wenn ein Ausländer zur Ausreise verpflichtet ist und nicht freiwillig ausreist. Vor der Durchführung prüft die Behörde insbesondere Vollstreckbarkeit, mögliche Abschiebungshindernisse und erforderliche Schutzvorkehrungen. Eine Abschiebung ist von der Ausweisung zu unterscheiden, die den Aufenthaltsstatus betrifft. Rechtliche Einordnung…

  • Insolvenzverwalter

    Insolvenzverwalter Der Insolvenzverwalter ist die vom Insolvenzgericht bestellte Person, die das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen verwaltet und verwertet. Mit Verfahrenseröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Masse grundsätzlich auf ihn über. Er sichert Vermögenswerte, prüft Forderungen und verteilt den Erlös nach den gesetzlichen Regeln. In der Eigenverwaltung bleiben diese Befugnisse weitgehend beim Schuldner. Rechtliche…

  • Insolvenzgläubiger

    Insolvenzgläubiger Insolvenzgläubiger ist, wer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hat. Er muss seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, um am Verfahren teilzunehmen. Insolvenzgläubiger werden im Regelfall nur quotal aus der Insolvenzmasse befriedigt. Von ihnen zu unterscheiden sind Massegläubiger, deren Ansprüche erst nach der Verfahrenseröffnung entstehen oder besonders behandelt werden. Rechtliche Einordnung…

  • Familiennachzug

    Familiennachzug Familiennachzug bezeichnet den Zuzug naher Familienangehöriger zu einer in Deutschland lebenden Person. Das Aufenthaltsgesetz regelt insbesondere den Nachzug zu Deutschen, zu Ausländern mit Aufenthaltstitel und zu Schutzberechtigten. Voraussetzungen sind je nach Fallgruppe etwa gesicherter Lebensunterhalt, Wohnraum, Sprachkenntnisse oder der Nachweis der familiären Beziehung. Rechtliche Einordnung Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des…

  • Massegläubiger

    Massegläubiger Massegläubiger ist ein Gläubiger, dessen Forderung als Masseverbindlichkeit aus der Insolvenzmasse vorweg zu erfüllen ist. Dazu zählen insbesondere Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters begründet werden, sowie bestimmte Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen. Massegläubiger haben gegenüber Insolvenzgläubigern einen Vorrang. Reicht die Masse nicht aus, liegt Masseunzulänglichkeit vor. Rechtliche Einordnung Die Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen…

  • Abschiebungshaft

    Abschiebungshaft Abschiebungshaft ist eine freiheitsentziehende Maßnahme zur Sicherung einer Abschiebung. Sie darf nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen und grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung angeordnet werden. Die Maßnahme setzt insbesondere voraus, dass ein Haftgrund besteht und sie verhältnismäßig ist. Sie ist keine Strafe, sondern dient der Durchsetzung der Ausreisepflicht. Rechtliche Einordnung Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen…

  • Insolvenzforderung

    Insolvenzforderung Eine Insolvenzforderung ist ein zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeter Vermögensanspruch gegen den Schuldner. Der Gläubiger muss sie beim Insolvenzverwalter anmelden; sie wird dann in die Insolvenztabelle aufgenommen oder bestritten. Insolvenzforderungen werden grundsätzlich nur anteilig aus der Insolvenzmasse erfüllt. Ansprüche, die erst nach Eröffnung entstehen, können dagegen Masseverbindlichkeiten sein. Rechtliche Einordnung Die Einzelheiten…

  • Ausreisepflicht

    Ausreisepflicht Ausreisepflicht bedeutet, dass ein Ausländer Deutschland verlassen muss, weil er keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt oder ein solcher erloschen ist. Sie kann vollziehbar sein, wenn keine aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs entgegensteht. Wird die Ausreise nicht freiwillig vorgenommen, kann die Behörde die Verpflichtung durch Abschiebung durchsetzen. Rechtliche Einordnung Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände…