Sekundäre Viktimisierung
Sekundäre Viktimisierung bezeichnet zusätzliche Schädigungen eines bereits von Gewalt betroffenen Menschen durch den Umgang anderer Personen oder Institutionen mit dem ursprünglichen Übergriff. Sie kann etwa durch herabsetzende Behandlung, ungerechtfertigte Schuldzuweisungen oder vermeidbar belastende Verfahrensabläufe entstehen. Die Istanbul-Konvention verlangt, solche weiteren Belastungen bei Schutz und Unterstützung zu vermeiden. Der Begriff beschreibt eine Schutzperspektive, keinen selbständigen Straftatbestand….