UN-Kinderrechtsausschuss
Der UN-Kinderrechtsausschuss ist das unabhängige Expertengremium zur Überwachung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer einschlägigen Fakultativprotokolle. Er prüft Staatenberichte, formuliert abschließende Bemerkungen und erläutert Vertragsrechte durch allgemeine Bemerkungen. Ist der betroffene Staat an das Fakultativprotokoll über ein Mitteilungsverfahren gebunden, kann der Ausschuss unter dessen Voraussetzungen auch Individualmitteilungen behandeln. Er ist kein internationales Gericht mit unmittelbar vollstreckbaren Urteilen….